Schrottimmobilien - Großstadt vs. Eigentümer/Mieter/Anwohner
Christian Kromberg
Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V., Beigeordneter der Stadt Essen für Sicherheit, Recht, Verwaltung und Personal
Großstädte verweisen zunehmend auf die gesellschaftlichen Veränderungen in Wohnquartieren. Vororte, Stadtteile und Kernlage sind von dieser Entwicklung zu gleichen Teilen erfasst. Gekennzeichnet wird dies durch von Eigentümern betriebenen Instandhaltungsrückstau oder durch Mieterstrukturen, die die gesellschaftliche Werteordnung nicht kennen oder ablehnen.
Zusätzlich wird die Urbanität durch die Veränderung struktureller und wirtschaftlicher Faktoren im Quartier beeinflusst. Dies schafft Raum für mafiöse Strukturen bei der Wohnraumvermittlung und fördert die Segregation in den Stadtteilen.
Die Stadt Essen wirkt diesem Phänomen seit zwei Jahren effektiv und intensiv entgegen. Eine Koordinierungsstelle nimmt Hinweise auf und organisiert wirkungsvolle Hausbesuche. Je nach Gefährdungslage und Umfang der Objekte nehmen geschützt durch eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei, Dienststellen wie z.B. Ordnungsamt, Jobcenter, Bauordnung, Ausländerbehörde, Jugendamt und Meldebehörde, Überprüfungen von Gebäude und Hausbewohner vor.
Eigentümer werden infolge dieser Überprüfungen zur Beseitigung der Mängel aufgefordert, nicht angetroffene aber dort gemeldete Personen werden melderechtlich behandelt, der Sozialleistungsbezug wird korrigiert und Haftbefehle vollstreckt.
Zusätzlich wird die Urbanität durch die Veränderung struktureller und wirtschaftlicher Faktoren im Quartier beeinflusst. Dies schafft Raum für mafiöse Strukturen bei der Wohnraumvermittlung und fördert die Segregation in den Stadtteilen.
Die Stadt Essen wirkt diesem Phänomen seit zwei Jahren effektiv und intensiv entgegen. Eine Koordinierungsstelle nimmt Hinweise auf und organisiert wirkungsvolle Hausbesuche. Je nach Gefährdungslage und Umfang der Objekte nehmen geschützt durch eine Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei, Dienststellen wie z.B. Ordnungsamt, Jobcenter, Bauordnung, Ausländerbehörde, Jugendamt und Meldebehörde, Überprüfungen von Gebäude und Hausbewohner vor.
Eigentümer werden infolge dieser Überprüfungen zur Beseitigung der Mängel aufgefordert, nicht angetroffene aber dort gemeldete Personen werden melderechtlich behandelt, der Sozialleistungsbezug wird korrigiert und Haftbefehle vollstreckt.