Früh- und Zwangsehen als integrative Herausforderungen an die Soziale Arbeit in Europa

Isabelle Brantl
Universität Vechta
Prof. Dr. Yvette Völschow
Universität Vechta

Zwangsehen sind global auftretende Menschenrechtsverletzungen, die dadurch definiert sind, dass die freie und informierten Zustimmung von mindestens einer der beiden involvierten Personen fehlt (vgl. UN A/HRC/26/22: 4). Frühehen können unter dieser Definition als Zwangsehen subsumiert werden, da bei Minderjährigen nie von einer wahrhaft freien und informierten Zustimmung ausgegangen werden kann. Während Früh- und Zwangsehen ein globales Phänomen sind, zeigt sich innerhalb Europas ein besonders starker Zusammenhang mit subkulturellen Minderheiten, deren ‚kulturelle Traditionen‘ für das Phänomen verantwortlich gemacht werden (vgl. Sabbe et al. 2014: 172). Somit werden Zwangsehen auch als Integrationshemmnis wahrgenommen, aus dem sich nicht zuletzt auch Herausforderungen an die Präventions- und Interventionsarbeit mit den Betroffenen ergeben.
Im vom ‚Rights, Equality & Citizenship Programm‘ der Europäischen Union ko-finanzierten Forschungsprojekt „EU Fem Roadmap“ werden Früh- und Zwangsehen in fünf Partnerländern Europas (DE, AT, FR, PT, UK) untersucht, wobei die Arbeit von Erstanlaufspunkten für Betroffene im besonderen Fokus steht. Dabei werden Präventionsstrategien der verschiedenen Akteur*innen evaluiert und Bedarfe der Praxis aufgedeckt, um hieraus einen Handlungsleitfaden zu entwickeln, der auch Stigmatisierung vorbeugen soll.
Auszug aus dem Buch
(Deutsch, PDF)

Zitation

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