Projektvorstellung: Zwischen Konflikt und Konsens - Polizei und Zivilgesellschaft im Dialog
Thomas Müller
Landespräventionsrat Niedersachsen / Nds. Justizministerium
Im November 2011 erschütterte die Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) die Bundesrepublik. Die Tatsache, dass die Mitglieder des NSU über zehn Jahre hinweg unbehelligt von den Sicherheitsbehörden morden konnten, hat der frühere Innenminister Günther Beckstein als die „größte Niederlage des Rechtsstaates“ bezeichnet. Der mit der Aufarbeitung des NSU-Skandals befasste erste Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sprach 2013 Handlungsempfehlungen aus, um künftig die Sensibilität für die Gefahren des Rechtsextremismus zu stärken. Das Gremium regte den Dialog und den Austausch zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren an.
Die Modulare Fortbildung „Zwischen Konflikt und Konsens – Polizei und Zivilgesellschaft im Dialog“ greift diesen Vorschlag auf.
Die Fortbildung richtet sich zum einen an zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Sie engagieren sich etwa in Bündnissen gegen Rechtsextremismus, nehmen an lokalen und regionalen „Runden Tischen“ für Demokratie teil, sind in Initiativen und Vereinen aktiv, die sich gegen Diskriminierung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.
Gleichermaßen richtet sich die Fortbildung an Polizist*innen des Bundes und der Länder in unterschiedlichen Verwendungen: Beamtinnen und Beamten des Wach- und Wechseldienstes, der Bereitschaftspolizeien sowie der Kriminalpolizei.
Die Modulare Fortbildung „Zwischen Konflikt und Konsens – Polizei und Zivilgesellschaft im Dialog“ greift diesen Vorschlag auf.
Die Fortbildung richtet sich zum einen an zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Sie engagieren sich etwa in Bündnissen gegen Rechtsextremismus, nehmen an lokalen und regionalen „Runden Tischen“ für Demokratie teil, sind in Initiativen und Vereinen aktiv, die sich gegen Diskriminierung in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.
Gleichermaßen richtet sich die Fortbildung an Polizist*innen des Bundes und der Länder in unterschiedlichen Verwendungen: Beamtinnen und Beamten des Wach- und Wechseldienstes, der Bereitschaftspolizeien sowie der Kriminalpolizei.
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