Opferschutz und Opferrechte in Korea
Harkmo Daniel Park
Korean Institute of Criminology and Justice (KICJ)
Abgesehen von Einzelgesetzgebungen wie z.B. Adhäsionsverfahren durch das Prozessförderungsgesetz(1981) und Entschädigung für Gewaltopfer durch das Opferhilfegesetz(1987), welche in der Praxis nahezu bedeutungslos waren, haben kriminalpolitische Auseinandersetzungen mit dem Thema "Opfer" in Korea erst in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts richtig angefangen. Der koreanische Gesetzgeber hat aber in den letzten zwei Jahrzehnten mit erstaunlicher Geschwindigkeit ihre Gesetzgebungsarbeit für Opferschutz bzw. Opferrechte vorangetrieben. Damit hat er zwar seinen guten Beitrag dazu geleistet, jedoch vieles geschah als Ad-hoc-Gesetzgebung in Form von Sondergesetze, so dass die Gesamtsystematik für Opferproblematik im Strafverfahren noch fehlt. Der Vortrag stellt zusammenfassend den Inhalt zahlreicher kor. "Verbrechensopfergesetze" vor und betrachtet anhand vorhandener Untersuchungsergebnisse, ob und welche praktischen Nutzen sie dem Verbrechensopfer gebracht haben. Der Vortrag zieht also eine Bilanz der kor. Gesetzgebung im Bereich "Opferschutz bzw. Opferrechte" und stellt dabei auch neuere Tendenzen zur restorativen Justiz in Korea kurz vor.
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