Prof. Dr. Arthur Kreuzer
Geb. 1938 in Hamburg. 1962, 1968: 1. und 2. Juristische Staatsprüfung ebenda. 1965 Promotion. 1968-1972 Richter/Dozent am Landgericht (Jugendstrafkammer) und an der Universität Hamburg. Anschließend Forschung über „Drogen und Delinquenz“ (Titel der Habilitationsschrift). 1975 Habilitation für Kriminologie und Strafrecht. Von 1976 bis zur Emeritierung 2006 Professor für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug sowie Direktor des Kriminologischen Instituts an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Forschungs- und Vortragsreisen in viele Länder. Gründer des Gießener Kriminologischen Praktikerseminars und des Criminalium e.V. Mitarbeit in zahlreichen kriminalpolitischen Beratungsgremien, derzeit im Fachbeirat Kriminalprävention des Weißen Rings und im Hessischen Landespräventionsrat. Über 600 wissenschaftliche Veröffentlichungen und publizistische Beiträge in Tages- und Wochenzeitungen. Wichtigste Forschungsgebiete: Arztstrafrecht; Grenzfragen von Verfassungs-, Strafverfahrens- und Strafvollzugsrecht; Jugendstrafrecht und Jugendkriminologie; Kriminologische Dunkelfeld-, Drogen-, Alters/Alternsforschung; empirische Strafverfahrens-, Institutionen- und Sanktionenforschung (insbesondere Polizei, Strafjustiz, Strafvollzug). Ehrungen: Bundesverdienstkreuz I. Kl.; Beccaria-Medaille in Gold; Festschriften zum 65., 70., 80. Geburtstag.