Prostitutionsgesetzgebung
Prof. Dr. Arthur Kreuzer
Weißer Ring
In der aktuellen Gesetzgebung zur Prostitution geht es um Opferschutz. Frauen (aber auch Männer) sollen vor sexueller Ausbeutung geschützt werden. Bei "Moralunternehmern", insbesondere Frauenverbänden, gibt es erhebliche Diskrepanzen: Forderung nach Strafbarkeit aller "Sexkäufer" und dadurch Bekämpfung jeder Prostitution einerseits, Emanzipation von Frauen auch hier und wirksamer Schutz ohne Strafandrohung andererseits. Gestützt auf Evaluationen des "nordischen Modells" der Freierbestrafung fordert "amnesty international" zu recht, auf Bestrafung Prostituierter und Kunden weltweit gänzlich zu verzichten, weil sonst die Betroffenen in gefährliche, unkontrollierte Milieus und Abhängigkeit von Zuhältern getrieben werden. "Freierbestrafung" führt zurück zur Scheinheiligkeit. Die Bundesregierung versucht einen Mittelweg: Strafbarkeit wissentlicher Inanspruchnahme Zwangsprostituierter, Kontrolle von Bordellen, Melde- und Beratungspflichten für Prostituierte, Kondompflicht. Das Vorhaben wird auf seine Stärken und Schwächen untersucht. Die Strafbarkeit scheitert an Beweisschwierigkeiten. Bürokratische Handhabung und die Meldepflicht lassen befürchten, dass Ausstiege erschwert werden. Vernünftige behördliche Kontrolle, vor allem wirksame vertrauliche Beratung, medizinische Versorgung, soziale Stützen und Aussstiegshilfen durch "niederschwellige" Angebote können Opfer besser schützen.
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