Prävention durch haftinterne Bildungsmaßnahmen?!
Dr. Lutz Klein
bfw (Berufsfortbildungswerk des DGB)
Häufig weisen Inhaftierte Defizite in ihren schulischen und beruflichen Werdegängen auf. Was berufliche Ausbildungsangebote anbelangt hat sich innerhalb der hessischen Anstaltsmauern einiges getan: Es konnte ein transparentes, zunehmend an individuellen Wünschen orientierbares Berufsbildungsangebot realisiert werden. Bei vermehrt kurzen Haftzeiten ist es durch den Einbezug von Teilqualifizierungen und Qualifizierungsbausteinen zu einer faktischen Modularisierung gekommen. Nach Haftentlassung muss es zeitnahe Anschlussmöglichkeiten geben, wenn das Erreichte nicht wirkungslos bleiben soll. Die Heranwachsenden müssen nämlich einen Übergang in mindestens doppelter Hinsicht bewältigen: Den Übergang von „drinnen“ nach „draußen“ sowie den von der Berufsvorbereitungs- oder Ausbildungssituation auf die Erfordernisse der Arbeitsmärkte, gelegentlich auch noch den des Milieuwechsels weg von den kriminogenen Wurzeln. Frühzeitig müssen daher die jeweiligen sozialen Empfangsräume und die Inhaftierten gleichsam aufeinander vorbereitet werden. Das Projekt Arbeitsmarktintegration für Jugendliche Strafentlassene (ArJuS) im Berufsfortbildungswerk des DGB (bfw) hat in enger Kooperation mit dem hessischen Justizministerium hierfür ein zielgruppenspezifisches Übergangangsmanagement mit den Schwerpunkten Entlassungsvorbereitung, Nachsorge, Netzwerkarbeit und ehrenamtliches Mentoring erarbeitet.