Mütter als Anzeigeerstatterinnen bei sexuellem Missbrauch
Rainer Becker
Deutsche Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung e.V.
Fallanalysen und Studien weisen darauf hin, dass Mütter, die ihre (ehemaligen) Partner wegen Hinweisen auf sexuellen Missbrauch ihres Kindes anzeigen und dies lediglich auf die Aussage des betroffenen Kindes stützen können, überdurchschnittlich häufig Gefahr laufen, dass der Umgang/das Sorgerecht so bleibt, wie es war oder dass das Sorgerecht sogar zu Gunsten des Beschuldigten umgekehrt wird. Wenn sie dies zu vermeiden versuchen und deswegen keine Anzeige erstatten, gefährden sie hierdurch wiederum das Kindeswohl und können sich wg. einer Verletzung der Fürsorgepflicht sogar gem. § 171 StGB strafbar machen.
Begünstigt wird dies durch die so genannte Null-Hypothese des BGH bezüglich der Bewertung von Aussagen des betroffenen Kindes oder seiner Mutter und durch Defizite in der Beurteilung der Gefährdungslage in Jugendämtern und bei den Familiengerichten.
Nicht selten wird sogar von Amts wegen verlangt, dass betroffene Kinder trotz der noch nicht abgeschlossenen strafprozessualen Ermittlungen weiterhin oder wieder Umgang mit dem Beschuldigten haben müssen.
Begünstigt wird dies durch die so genannte Null-Hypothese des BGH bezüglich der Bewertung von Aussagen des betroffenen Kindes oder seiner Mutter und durch Defizite in der Beurteilung der Gefährdungslage in Jugendämtern und bei den Familiengerichten.
Nicht selten wird sogar von Amts wegen verlangt, dass betroffene Kinder trotz der noch nicht abgeschlossenen strafprozessualen Ermittlungen weiterhin oder wieder Umgang mit dem Beschuldigten haben müssen.
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