Kooperation an der Schnittstelle von Jugendstrafrecht und Jugendhilfe
Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut
Prof. Dr. Theresia Höynck
Universität Kassel
Kriminalprävention ist vielfach gekennzeichnet durch die Kooperation von unterschiedlichen Institutionen. Dass der Teufel bei der Umsetzung gesetzlicher Zusammenarbeitspostulate im Detail liegt, ist bekannt. Für den Bereich der Praxis des Jugendstrafrechts wurden in zwei getrennten Befragungen Jugendgerichtshilfen/Jugendhilfen im Strafverfahren (Das Jugendgerichtshilfeb@rometer) und Jugendrichter/Jugendstaatanwälte (Das Jugendgerichtsbarometer) zu ihrer Kooperation befragt. Die Ergebnisse geben wichtige Hinweise zur Praxis an der Schnittstelle von JGG und SGB VIII sowie zu Kooperationshindernissen und –bedingungen in diesem Feld.