Medizinische Leitlinien: Impulse für die Kriminalprävention?
Prof. Dr. Günter Dörr
Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention
Bernd Holthusen
Deutsches Jugendinstitut
Leitlinien in der Medizin sollen dazu dienen, medizinischen Fachkräften den aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand in systematisch entwickelten Aussagen praxisgerecht zur Verfügung zu stellen. Damit sind Leitlinien zentrale Instrumente der Qualitätssicherung in der Medizin. Leitlinien verarbeiten nationale und internationale Studienergebnisse, bewerten ihre Aussagekraft und Anwendbarkeit und erstellen auf dieser Basis möglichst konkrete Handlungsempfehlungen.
Kann dieses Verfahren auch eine Chance für die fachliche Weiterentwicklung der Kriminalitätsprävention sein? Lässt sich das Verfahren oder Teile davon übertragen? Wo gibt es Grenzen? Diese Fragen sollen im Vortrag entwickelt und anschließend zur Diskussion gestellt werden. Im ersten Schritt werden am Beispiel des Prozesses der Erstellung der aktuellen „S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik“ (eine Leitlinie der höchsten Klassifikation) die Grundzüge der Leitlinienentwicklung vorgestellt. Im zweiten Schritt soll diskutiert werden, inwiefern aus diesem Verfahren der Evidenzbasierung in der Medizin, Impulse für den systematischen Transfer von Forschungswissen in die kriminalitätspräventive Praxis abgeleitet werden können.
Kann dieses Verfahren auch eine Chance für die fachliche Weiterentwicklung der Kriminalitätsprävention sein? Lässt sich das Verfahren oder Teile davon übertragen? Wo gibt es Grenzen? Diese Fragen sollen im Vortrag entwickelt und anschließend zur Diskussion gestellt werden. Im ersten Schritt werden am Beispiel des Prozesses der Erstellung der aktuellen „S3+ Leitlinie Kindesmisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik“ (eine Leitlinie der höchsten Klassifikation) die Grundzüge der Leitlinienentwicklung vorgestellt. Im zweiten Schritt soll diskutiert werden, inwiefern aus diesem Verfahren der Evidenzbasierung in der Medizin, Impulse für den systematischen Transfer von Forschungswissen in die kriminalitätspräventive Praxis abgeleitet werden können.