CTC – Eine Rahmenpräventionsstrategie für Deutschland?

Frederick Groeger-Roth
Landespräventionsrat Niedersachsen
Janina Hentschel
Stadt Augsburg
Sven Kruppik
CTC Transferstelle

„Communities That Care - CTC“ ist eine Methode, die Kommunen zur Planung und Steuerung ihrer Präventionsarbeit einsetzen können. Vorhandene Bedarfe und Ressourcen in der Prävention können mit CTC ermittelt, sowie effektive Maßnahmen und Programme eingesetzt werden. Mit der Anwendung von CTC können Kommunen ihre Präventionsaktivitäten im Bereich der sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zielgenau, wirksam und im Erfolg überprüfbar gestalten. Der in den USA entwickelte Ansatz wurde vom Landespräventionsrat Niedersachsen 2009 nach Deutschland übertragen.
Seit dem 1.September 2018 wird in der CTC-Transferstelle des DPT CTC für die Umsetzung in Deutschland weiter angepasst. Ein wichtiger Baustein der Anpassung ist die Entwicklung einer Online-Lernplattform. Im Blended Learning-Ansatz sollen die Ausbildungen der örtlichen Schlüsselpersonen, sowie die Weiterentwicklung und Übertragung der Rahmenpräventionsstrategie auf die bundesdeutschen Gegebenheiten vereinfacht werden.
Der Vortrag soll die wesentlichen Bestandteile der Rahmenpräventionsstrategie CTC transparent machen und Möglichkeiten und Vorteile für die Weiterentwicklung der kommunalen Präventionsarbeit in Deutschland aufzeigen. Am Beispiel des CTC-Standortes Augsburg wird aufgezeigt, wie – unter Berücksichtigung deutscher Kommunalstrukturen – der Transfer der Strategie in die Praxis gelingen kann.

Zitation

Bitte beziehen Sie sich beim Zitieren dieses Dokumentes immer auf folgende URL: https://www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/4610

Hinweis zum Urheberrecht:

Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.
Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Mißbrauch haftbar gemacht werden.

verwandte Schlüsselbegriffe

kommunale Prävention