Häuser des Jugendrechts / Jugendrechtshäuser - Erfolgreiche Versuche der Vernetzung?

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Daniela Winkler
Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa

Den Modellen der Häuser des Jugendrechts liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Reaktionen auf delinquentes und/oder sozial auffälliges Verhalten junger Menschen oftmals nicht abgestimmt und mit erheblichem zeitlichen Verzug erfolgen. Um die behördenübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren, eine schnelle und gründliche Bearbeitung von jugendstrafrechtlichen Verfahren zu unterstützen und die Verfahrensdauer zu verkürzen, werden Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe „unter einem Dach“ räumlich zusammengefasst, um auf diese Weise eine schnelle und „ganzheitliche“ Reaktion der staatlichen Instanzen unter Ausschöpfung aller sowohl im Jugendgerichtsgesetz als auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgesehenen Möglichkeiten zu erreichen.

Die Jugendrechtshäuser setzen noch früher an und arbeiten ehrenamtlich. Die vier Säulen der Jugendrechtshäuser sind Beratung und Vermittlung im Einzelfall, Demokratieschulung, Bildung und Orientierung sowie gezielte Prävention in Problemfällen und Beteiligung am gesellschaftspolitischen Diskurs.

Beide Konzepte des ressortübergreifenden Zusammenarbeitens sollen einer Bewertung in kriminalpräventiver Absicht unterzogen werden, um so weiterführende Ideen auch ohne flächendeckende Umsetzung dieser Modelle zu entwickeln.
Präsentation
(Deutsch, PDF)
Vortrag
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Zitation

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