Elektronische Überwachung

Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Alexander Kolz
Hessisches Ministerium der Justiz

Die Elektronische Überwachung ist in Deutschland zuletzt wieder verstärkt in den Blick der Rechtspolitik geraten. Auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 17. und 18. Juni 2015 in Stuttgart wurde beschlossen, ihre Anwendung in neuen Bereichen zu überprüfen. Die Elektronische Überwachung besonders gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht schützt bereits heute Menschen: Sie erhöht die Hemmschwelle für die Begehung neuer Straftaten, weil der Proband weiß, dass ihm später nachgewiesen werden kann, wo er sich zu einer bestimmten Zeit aufgehalten hat.

Die Elektronische Überwachung könnte aber noch effektiver zur Verhütung von Straftaten beitragen, indem man etwa gleichzeitig erfasst, wo sich mögliche Opfer aufhalten. Dann könnte man sicherstellen, dass sich der Proband ihnen nicht unbemerkt nähern kann. Dies wird in anderen Ländern Europas – etwa in Portugal – bereits praktiziert. Zudem ließe sich insbesondere im Bereich der häuslichen Gewalt stärker zum Opferschutz beitragen, wenn man das Verbot, sich der Partner- beziehungsweise Familienwohnung zu nähern, elektronisch überwachen könnte. Sollte die häusliche Gewalt regelmäßig unter Alkoholeinfluss begangen werden, könnte der Proband außerdem durch die „Automatisierte Atemalkoholkontrolle“ zur Abgabe unangekündigter Alkoholtests an einem bei ihm zu Hause aufgestellten Gerät verpflichtet werden.
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Kriminalprävention Opferschutz Führungsaufsicht häusliche Gewalt Elektronische Überwachung