Cybergrooming, Cybermobbing und Sexting - Gefahren und Möglichkeiten der Kriminalprävention
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Georg Ungefuk
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Kinder und Jugendliche sind in der digitalen Gesellschaft von heute vernetzt und auf vielfältige Weisen aktiv. Nach einer aktuellen Studie von Bitcom nutzen 72 Prozent von Kindern und Jugendlichen in der Altersgruppe 10 bis 18 Jahren mindestens ein soziales Netzwerk. Umgang mit Smartphones und Tabletts sowie mobile Kommunikation sind für Kinder und Jugendliche inzwischen Selbstverständlichkeiten. Die vielfältigen Möglichkeiten gehen jedoch auch mit Risiken und Bedrohungen einher, vor denen Kinder und Jugendliche sich häufig nicht schützen können. Auch Eltern und Lehrer sind selten in der Lage mit Unterstützung und Ratschlägen zur Seite zu stehen. Straftaten aus dem Deliktsbereich Cybergrooming, Cybermobbing und Sexting gehören zum Alltag deutscher Strafverfolgungsbehörden. Doch die Möglichkeiten für die Ermittlung und Identifizierung von Tätern sind im Zeitalter von Anonymisierungsdiensten und Datenkryptierung erheblich eingeschränkt. Zudem gibt es in diesem Deliktsbereich ein großes Dunkelfeld, da eine Vielzahl von Straftaten aufgrund von Ängsten oder aus Scham nicht angezeigt wird. Gerade Prävention ist daher im Deliktsbereich von erheblicher Bedeutung.
Mit dem Beitrag sollen aktuelle Phänomene und Entwicklungen in diesem Deliktsbereich sowie Problemstellungen aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und Möglichkeiten für erfolgreiche Kriminalprävention dargestellt werden.
Mit dem Beitrag sollen aktuelle Phänomene und Entwicklungen in diesem Deliktsbereich sowie Problemstellungen aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und Möglichkeiten für erfolgreiche Kriminalprävention dargestellt werden.