„Richte keinen weiteren Schaden an“
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Ulrica Hochstätter
Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Hessischen Opferbeauftragten
Jasmin Pirner
Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Hessischen Opferbeauftragten
Im Rahmen des Vortrags soll die Arbeit des Hessischen Opferbeauftragten anhand der Erfahrungen nach dem rassistischen Terroranschlag in Hanau am 19.02.2020 sowie der Amokfahrt auf den Karnevalsumzug in Volkmarsen vom 24.02.2020 vorgestellt und dabei auch die präventiven Ansätze hervorgehoben werden.
Der Schutz der Opfer und Zeugen von Straftaten ist eine besonders wichtige Aufgabe des Staates. Bei Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, die gegen den Staat selbst gerichtet sind und Opfer in der Bevölkerung nach eher zufälliger Auswahl zur Folge haben, aber auch bei vergleichbar schwerwiegenden Gewalttaten steht der Staat in einer besonderen Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen. Aus diesem Zusammenhang und generell aus dem Prinzip des Sozialstaats resultiert die Pflicht, Sorge für einen möglichst schnellen und gezielten Zugang zu Unterstützungsangeboten zu tragen. Neben Trauma und Trauer müssen Betroffene den Alltag mit etwaigen psychischen wie physischen Einschränkungen und einer erheblichen Menge an administrativen Angelegenheiten bewältigen. Dies stellt staatliche wie nichtstaatliche Institutionen vor große Herausforderungen, um Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation passgenaue Unterstützung anbieten zu können und die Risiken einer Sekundär- und Tertiärviktimisierung zu verringern. Genau hier setzt die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention an.
Der Schutz der Opfer und Zeugen von Straftaten ist eine besonders wichtige Aufgabe des Staates. Bei Anschlägen mit terroristischem Hintergrund, die gegen den Staat selbst gerichtet sind und Opfer in der Bevölkerung nach eher zufälliger Auswahl zur Folge haben, aber auch bei vergleichbar schwerwiegenden Gewalttaten steht der Staat in einer besonderen Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen. Aus diesem Zusammenhang und generell aus dem Prinzip des Sozialstaats resultiert die Pflicht, Sorge für einen möglichst schnellen und gezielten Zugang zu Unterstützungsangeboten zu tragen. Neben Trauma und Trauer müssen Betroffene den Alltag mit etwaigen psychischen wie physischen Einschränkungen und einer erheblichen Menge an administrativen Angelegenheiten bewältigen. Dies stellt staatliche wie nichtstaatliche Institutionen vor große Herausforderungen, um Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation passgenaue Unterstützung anbieten zu können und die Risiken einer Sekundär- und Tertiärviktimisierung zu verringern. Genau hier setzt die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention an.
Auszug aus dem Buch (Deutsch, PDF) |