Extremismus und Terrorismus – Strafverfolgung und Prävention
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Der Beitrag versucht einen Blick auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung zu werfen.
Dabei soll von den breiten rechtlichen Möglichkeiten ausgegangen werden, die neben dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht und dem Polizeirecht auch das Recht der Abschiebung und der Auslieferung beinhalten. Ein besonderes Augenmerk ist auf ein mögliches Zusammenspiel dieser unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu richten.
Auch unter Berücksichtigung aller rechtlichen Instrumente bleibt die Extremismusbekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Erfahrungen der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang werden einzelne, erfolgversprechende Präventionsprojekte vorgestellt und im Gesamtkontext bewertet.
Dabei soll von den breiten rechtlichen Möglichkeiten ausgegangen werden, die neben dem Strafrecht, dem Strafprozessrecht und dem Polizeirecht auch das Recht der Abschiebung und der Auslieferung beinhalten. Ein besonderes Augenmerk ist auf ein mögliches Zusammenspiel dieser unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zu richten.
Auch unter Berücksichtigung aller rechtlichen Instrumente bleibt die Extremismusbekämpfung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Erfahrungen der gesamtgesellschaftlichen Präventionsarbeit zurückgreifen kann. In diesem Zusammenhang werden einzelne, erfolgversprechende Präventionsprojekte vorgestellt und im Gesamtkontext bewertet.
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