Erste präventive Erfahrungen mit dem Stalking-Bekämpfungsgesetz
Prof. Dr. Helmut Fünfsinn
Beauftragter der Hessischen Landesregierung für Opfer von schweren Gewalttaten und Terroranschlägen
Landespräventionsrat Hessen - Hessisches Ministerium der Justiz
Das Stalking-Bekämpfungsgesetz ist seit dem 1. April 2007 in Kraft. Die Aufnahme des Straftatbestandes in das Kernstrafrecht hat zu einer Vielzahl von Strafanzeigen geführt, die aber nicht mit einer entsprechenden Anzahl von Verurteilungen einhergeht. Der Beitrag versucht sowohl die Erfahrungen der Strafjustiz, aber auch vor allem die ersten präventiven Erfahrungen, die sich aus dem Anwendungsbereich der Norm ergeben, zu beleuchten.
Erste, noch wenig abgesicherte Erkenntnisse zeigen, dass die durchaus bestehenden Schwierigkeiten in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Thematik sich nicht zwingend auf die präventiven Wirkungen der neuen Strafnorm durchschlagen. Zumindest bei den kriminalpräventiven Akteuren scheint sich die Handlungssicherheit durch die Strafnorm gesteigert zu haben.
Erste, noch wenig abgesicherte Erkenntnisse zeigen, dass die durchaus bestehenden Schwierigkeiten in der strafrechtlichen Aufarbeitung der Thematik sich nicht zwingend auf die präventiven Wirkungen der neuen Strafnorm durchschlagen. Zumindest bei den kriminalpräventiven Akteuren scheint sich die Handlungssicherheit durch die Strafnorm gesteigert zu haben.
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