06.02.2020

Prävention in der digitalen Welt (8)

Weitere News
zu dem Thema

  • Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
    • Maßnahmen gegen Fake-Bewertungen
      (hib/MWO) Um falsche Bewertungen auf Online-Plattformen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16011) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15597). Solche Fake-Bewertungen, die gar nicht von Kunden abgegeben wurden, stellen nach Ansicht der Bundesregierung eine Irreführung von Verbrauchern dar und beeinträchtigen den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. Das betreffe nicht nur touristische Online-Buchungs- und Bewertungsplattformen, sondern den gesamten Online-Handel, schreibt die Bundesregierung. Fake-Bewertungen seien bereits Gegenstand verbraucherpolitischer Überlegungen und Maßnahmen, insbesondere hinsichtlich einer Stärkung der Rechtsdurchsetzung und Regulierung auf europäischer Ebene. Aufgrund des begründeten Verdachts des Vorliegens erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften durch gefälschte oder manipulierte Kundenbewertungen habe zudem das Bundeskartellamt im Mai 2019 eine Sektoruntersuchung zu Nutzerbewertungen eingeleitet. Weiter schreibt die Bundesregierung, mit der jüngst verabschiedeten Modernisierungs-Richtlinie im Rahmen des sogenannten New Deal for Consumers seien auf EU-Ebene eine Reihe von Regelungen zum Schutz vor gefälschten Verbraucherbewertungen beschlossen worden. So müssten Unternehmen, die Verbraucherbewertungen zugänglich machen, künftig erläutern, ob und gegebenenfalls wie sie kontrollieren, ob diese tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern stammen. Auch dürften Unternehmen nicht behaupten, dass Bewertungen von Nutzenden stammen, ohne zuvor angemessene Maßnahmen ergriffen zu haben, um zu prüfen, ob dies tatsächlich der Fall ist. Außerdem werde es Unternehmen untersagt, gefälschte Verbraucherbewertungen abzugeben oder andere damit zu beauftragen.

    • Experten für Recht auf Verschlüsselung
      (hib/WID) Die Forderung, ein "Recht auf Verschlüsselung" von Daten und Netzverkehr gesetzlich festzuschreiben, findet unter Fachleuten fast einhelligen Zuspruch. Dies war am Montag der Tenor einer Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat, die einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion (19/5764) zum Anlass hatte. Alle geladenen Experten wiesen darauf hin, dass digitale Verschlüsselungstechniken dem Schutz wesentlicher Grundrechte und damit einem verfassungsrechtlich bedeutsamen Anliegen dienten. Die Anwendung sei allerdings für nicht digitalaffine Nutzer vielfach noch zu kompliziert; hier bestehe weiterer Entwicklungsbedarf. Ein Sachverständiger mahnte, das Ermittlungsinteresse von Sicherheitsbehörden nicht unberücksichtigt zu lassen.

    • Expertenvorschläge zur KI
      (hib/ROL) Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlungen der Expertengruppe der "High-Level Expert Group" (HLEG) zur Strategie der Künstlichen Intelligenz (KI) als wichtigen Debattenbeitrag. Das geht aus der Antwort (19/16460) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (19/15911). Die im Juni 2018 von der Europäischen Kommission eingesetzte Expertengruppe habe im April 2019 ihre Ethikleitlinien vorgelegt und darauf aufbauend im Juni 2019 33 Empfehlungen für politische Maßnahmen und Investitionen. Die Empfehlungen beschäftigten sich vor allem mit der Verbesserung individueller und gesellschaftlicher Befähigung von KI sowie der verantwortungsvollen Entwicklung einer nützlichen KI, sowohl im Privatsektor wie auch im öffentlichen Sektor in Europa und gäben Anregungen zum Aufbau einer KI-Forschungsbasis in der EU. Bei der für das Jahr 2020 geplanten Fortschreibung der nationalen KI-Strategie werde die Bundesregierung die neuesten Entwicklungen und Chancen prüfen und die Strategie entsprechend weiterentwickeln. Dazu gehörten auch die Empfehlungen der "High-Level Expert Group".

    • Smart Cities-Projekte laufen an
      (hib/JOH) Insgesamt 97 Städte, Kreise, Gemeinden und interkommunale Kooperationen haben sich nach Angaben der Bundesregierung für eine Förderung der Modellprojekte Smart Cities, mit denen neue Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung ausgelotet werden sollen, beworben. Alle hätten mit ihren Einreichungen hohes Engagement bewiesen und die erforderlichen Ratsbeschlüsse und Eilentscheidungen herbeigeführt, schreibt sie in einer Antwort (19/15970) auf eine Kleine Anfrage (19/15577) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Laut Smart City Charta sollten sich alle Akteure der Stadtentwicklung und insbesondere die Kommunen aktiv und strategisch mit der Digitalisierung und ihren Wirkungen für das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden auseinandersetzen, heißt es darin weiter. Es gehe darum, eigene lokale Strategien für die digitale Transformation zu entwickeln, um die Potenziale der Digitalisierung im Hinblick auf die Bedarfe der Menschen und der Wirtschaft vor Ort nutzen zu können. Eine Definition von "Smart Cities" und eine Kategorisierung von Kommunen in "smart" oder "nicht smart" anhand von Standards und Mindest-Maßnahmen hält die Bundesregierung daher ausdrücklich nicht für zielführend. Ein vorgegebenes Set an Maßnahmen widerspricht Ihrer Ansicht nach auch dem Ansatz, "zunächst eine Strategie gemeinsam mit der lokalen Öffentlichkeit zu erarbeiten und dabei gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln".

    • Datenschutz in der KI-Entwicklung
      (hib/SCR) Für den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), ist der Datenschutz kein Hemmnis für Innovation im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Das Datenschutzrecht sei aber ein "essentiell notwendiger Schutzmechanismus", betonte Ulrich Kelber am 13.01.2020 in der Sitzung der Enquete-Kommission "Künstliche Intelligenz - Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Potenziale". Datenschutz könne vielmehr ein Innovationsmotor und ein Alleinstellungsmerkmal für die Etablierung einer "KI made in Europe" sein, sagte der Datenschutzbeauftragte. Kelber verwies in seinen Ausführungen vor der Enquete-Kommission auf die "Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz", die im April 2019 auf der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder verabschiedet worden war. Die Datenschutzbehörden stünden den Anforderungen KI-basierter Anwendung nach hochqualitativen Daten offen gegenüber. Allerdings wollten sie nachvollziehen und verstehen können, was das für die Grundrechte bedeute, unterstrich Kelber. Es gehe nicht ums Verhindern, sondern um einen "sachgerechten, fairen Interessenausgleich". Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei dafür eine "solide Grundlage". Mit neuen Anwendungsbereichen stellten sich aber auch neue Herausforderungen, sagte Kelber. 

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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