30.01.2023

Bitkom zum Europäischen Datenschutztag

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„Zwei Dinge gehören 2023 ganz oben auf die Datenschutz-Agenda: Die längst überfällige Strukturreform der Datenschutz-Aufsichtsbehörden und eine Weichenstellung zu einer Datenökonomie in Deutschland. Wir befinden uns im Jahr fünf der Geltung der Datenschutz-Grundverordnung. Mit der DS-GVO ist die Bedeutung von Datenschutz stärker in das Bewusstsein gerückt, aber nach wie vor gibt es etwa aufgrund unterschiedlicher Auslegungen durch die Aufsichtsbehörden große Unsicherheit bei der Umsetzung der Vorschriften in Unternehmen. Statt mit 18 verschiedenen Datenschutzaufsichten weiterzumachen ist es höchste Zeit, Schwerpunktaufsichten zu bilden, bestehende Dopplungen abschaffen und die Absprachemechanismen zu verbessern. So würden zugleich Kapazitäten frei, um die Beratungsangebote der Aufsichten deutlich auszubauen. Die Zeit drängt, denn es werden mit dem Data Act und AI Act bald zahlreiche neue Zuständigkeiten auf die Datenschutz-Aufsicht zukommen. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden mit den neuen Regulierungen erneut, wie schon bei der DS-GVO, große Schwierigkeiten bekommen, wenn wir nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.

Wir dürfen aber nicht nur über Datenschutz, wir müssen auch über das Datenteilen reden. Die gemeinsame, verantwortungsvolle Nutzung von Daten kann große Vorteile für Gesellschaft und Wirtschaft, aber auch für Verkehr, Umwelt- und Klimaschutz bringen. Insbesondere der EU Data Act soll das Datenteilen befördern – ohne jedoch zu klären, wie Unternehmen die neuen Regeln mit dem Datenschutz zum Beispiel für Kunden- oder Patientendaten vereinbaren sollen. Hier fehlt es also noch an Rechtssicherheit. Auch der vertragliche und operative Aufwand ist noch deutlich zu hoch und alle Beteiligten müssen mehr tun, um das notwendige Vertrauen bei den Menschen aufzubauen. An dieser Stelle sind Politik und Verwaltung in der Pflicht, mit Open Data eine Vorbildfunktion auszuüben und mit Best-Practice-Beispielen voranzugehen. Eine wichtige Rolle kann auch dem Dateninstitut zukommen, wenn es ihm gelingt, die notwendigen Hilfestellungen bei der Umsetzung der hoch komplexen Regulierung zu geben, damit deutlich mehr Unternehmen sich aktiv an der Datenökonomie beteiligen und von ihr profitieren.“

Europäischer Gesundheitsdatenraum: Gemeinsame Konferenz von Bitkom und EAID
Anlässlich des Europäischen Datenschutztages veranstaltet Bitkom am 31. Januar gemeinsam mit der Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) eine gemeinsame Konferenz zum Thema „Scheitert der europäische Gesundheitsdatenraum am Datenschutz?“. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Forschung wollen wir diskutieren, wie das gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten unverzichtbare hohe datenschutzrechtliche Schutzniveau gewährleistet und zugleich ein Datenaustausch über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg ermöglicht werden kann. Alle Informationen unter www.bitkom.org/Themen/Scheitert-europaeischer-Gesundheitsdatenraum-an-Datenschutz

Die Vorschläge des Bitkom zur Reform der Datenschutzaufsicht finden sich hier: www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Struktur-der-Datenschutzaufsichtsbehoerden-in-Deutschland 

 
 
 
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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