29.01.2023
Antiziganismus entschieden entgegentreten
Bundeskriminalamt und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma unterzeichnen gemeinsame Erklärung
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Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des
Holocaust und des 78. Jahrestages der Befreiung des NS-Konzentrations- und
Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau haben der Präsident des
Bundeskriminalamtes Holger Münch und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher
Sinti und Roma Romani Rose heute die Vereinbarung "Gemeinsam gegen
Antiziganismus - Erklärung des Bundeskriminalamts und des Zentralrats Deutscher
Sinti und Roma zur künftigen Zusammenarbeit" unterzeichnet.
Grundlage bildet die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der International
Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die das BKA aus diesem Anlass anerkennt.
Sie ist ein wichtiges Werkzeug, um das Phänomen des Antiziganismus, dieser
speziellen Form des Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma richtet, zu
identifizieren und ihm entschieden entgegenzutreten.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erfolgte während einer
Feierstunde im BKA Berlin, an der unter anderem die Bundesministerin des Innern
und für Heimat, Nancy Faeser, der Beauftragte der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet
Daimagüler, der Sonderbeauftragte im Auswärtigen Amt für die Beziehungen zu
jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, Holocaust-Erinnerung und
Internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma, Dr. Robert Klinke, der
ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke sowie der Vorsitzende des Zentralrats
Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, und BKA-Präsident Holger Münch
teilnahmen.
Jörg Ziercke, von 2004 bis 2014 Präsident des BKA, sagte: "Die NS-Polizei hat
bei der Judenvernichtung und bei der Vernichtung der Sinti und Roma eine aktive
Rolle eingenommen. Zum Kernprojekt der NS-Kriminalpolizei entwickelte sich
jedoch die Ausgrenzung, Deportation und Ermordung der Sinti und Roma." Zur
Gründungsgeschichte des BKA sagt er: "Gut geknüpfte Netzwerke der Ehemaligen und
eine auf Amnestie und Amnesie setzende Vergangenheitsbewältigung sorgten für das
Bild einer vom Nationalsozialismus distanzierten Kriminalpolizei, das über
Jahrzehnte aufrechterhalten blieb."
Auf Initiative des damaligen BKA-Präsidenten begann das BKA ab 2007, die
Geschichte des Amtes kritisch zu reflektieren und intensiv aufzuarbeiten,
insbesondere im Hinblick auf seine Gründungsphase sowie strukturelle und
personelle Kontinuitäten und Brüche in Bezug auf die Zeit des
Nationalsozialismus. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit des BKA wird
seitdem in der Aus- und Fortbildung aktiv gefördert, seit jüngerer Zeit auch
durch die Angebote des Wertebeauftragten im BKA.
BKA-Präsident Holger Münch: "Diese Aufarbeitung hat eine wachsende Beziehung mit
dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ermöglicht. Im Gedenken an die Opfer des
Holocaust und in dem Bewusstsein für die Verantwortung unseres eigenen Handelns
heute formulieren wir in der neuen Kooperationsvereinbarung das klare Ziel,
jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung in- und außerhalb der
polizeilichen Arbeit entgegenzuwirken."
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma: "Es ist
nicht zu hoch gegriffen, wenn ich den heutigen Tag als 'historisch' bezeichne.
Dass das Bundeskriminalamt und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma heute
eine gemeinsame Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit gegen
Antiziganismus unterzeichnen, muss als 'Umbruch' im Umgang der Polizeibehörden
mit unserer Minderheit nach 1945 bewertet werden. Dafür danke ich dem BKA und
allen am Zustandekommen dieser Kooperationsvereinbarung beteiligten Personen."
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser: "Die deutschen
Polizeibehörden registrieren jedes Jahr mehr als 100 antiziganistische
Straftaten. Und leider müssen wir davon ausgehen, dass es ein erhebliches
Dunkelfeld gibt. Wir müssen alles daransetzen, diese Straftaten ebenso wie auch
Angriffe unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verhindern. Die Polizei muss
Antiziganismus erkennen, erfassen und entschlossen bekämpfen. Die Aufnahme der
IHRA-Definition für Antiziganismus in den Themenfeldkatalog des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität
ist dafür ein wichtiger Baustein. Denn sie steht beispielhaft für das Bestreben,
ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus zu schaffen und die Polizei im Kampf
gegen Antiziganismus weiter zu sensibilisieren."
Mehmet Daimagüler, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland: "Die Annahme der
IHRA-Arbeitsdefinition durch das BKA ist ein wichtiger Schritt, dem weitere
folgen müssen. Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Sinti und Roma werden
regelmäßig zu Unrecht kriminalisiert und ebenso regelmäßig als Opfer von
Hasskriminalität übersehen. Der Gesetzgeber sollte in § 46 StGB neben
Antisemitismus auch Antiziganismus bei der Strafzumessung explizit benennen.
Eine unterschiedliche Behandlung beim strafrechtlichen Schutz der Minderheiten
ist weder juristisch noch politisch gerechtfertigt."
Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts zu internationalen Angelegenheiten
von Sinti und Roma, Botschafter Dr. Robert Klinke, sagte: "Die Übernahme der
IHRA-Arbeitsdefinition durch das Bundeskriminalamt an diesem bedeutsamen
Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Sinti und Roma nicht nur
in unserem Land. Mit ihr erweitern das BKA und seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ihre arbeitsbezogenen Werte um ein Instrument, das dabei hilft, weit
verbreitete antiziganistische Stereotypen zu erkennen, zu analysieren und zu
dokumentieren. Möge dieser Schritt auch Ermutigung für andere sein, ebenfalls
ein Zeichen zu setzen gegen nach wie vor bestehende Stigmatisierung und
Ungleichbehandlung der größten Minderheit in Europa. Denn Rassismus,
Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Sinti und Roma dürfen keinen Platz
haben, weder bei uns noch in der europäischen und internationalen
Zusammenarbeit."
Holocaust und des 78. Jahrestages der Befreiung des NS-Konzentrations- und
Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau haben der Präsident des
Bundeskriminalamtes Holger Münch und der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher
Sinti und Roma Romani Rose heute die Vereinbarung "Gemeinsam gegen
Antiziganismus - Erklärung des Bundeskriminalamts und des Zentralrats Deutscher
Sinti und Roma zur künftigen Zusammenarbeit" unterzeichnet.
Grundlage bildet die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der International
Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die das BKA aus diesem Anlass anerkennt.
Sie ist ein wichtiges Werkzeug, um das Phänomen des Antiziganismus, dieser
speziellen Form des Rassismus, der sich gegen Sinti und Roma richtet, zu
identifizieren und ihm entschieden entgegenzutreten.
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erfolgte während einer
Feierstunde im BKA Berlin, an der unter anderem die Bundesministerin des Innern
und für Heimat, Nancy Faeser, der Beauftragte der Bundesregierung gegen
Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet
Daimagüler, der Sonderbeauftragte im Auswärtigen Amt für die Beziehungen zu
jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, Holocaust-Erinnerung und
Internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma, Dr. Robert Klinke, der
ehemalige BKA-Präsident Jörg Ziercke sowie der Vorsitzende des Zentralrats
Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, und BKA-Präsident Holger Münch
teilnahmen.
Jörg Ziercke, von 2004 bis 2014 Präsident des BKA, sagte: "Die NS-Polizei hat
bei der Judenvernichtung und bei der Vernichtung der Sinti und Roma eine aktive
Rolle eingenommen. Zum Kernprojekt der NS-Kriminalpolizei entwickelte sich
jedoch die Ausgrenzung, Deportation und Ermordung der Sinti und Roma." Zur
Gründungsgeschichte des BKA sagt er: "Gut geknüpfte Netzwerke der Ehemaligen und
eine auf Amnestie und Amnesie setzende Vergangenheitsbewältigung sorgten für das
Bild einer vom Nationalsozialismus distanzierten Kriminalpolizei, das über
Jahrzehnte aufrechterhalten blieb."
Auf Initiative des damaligen BKA-Präsidenten begann das BKA ab 2007, die
Geschichte des Amtes kritisch zu reflektieren und intensiv aufzuarbeiten,
insbesondere im Hinblick auf seine Gründungsphase sowie strukturelle und
personelle Kontinuitäten und Brüche in Bezug auf die Zeit des
Nationalsozialismus. Die Auseinandersetzung mit der Vergangenheit des BKA wird
seitdem in der Aus- und Fortbildung aktiv gefördert, seit jüngerer Zeit auch
durch die Angebote des Wertebeauftragten im BKA.
BKA-Präsident Holger Münch: "Diese Aufarbeitung hat eine wachsende Beziehung mit
dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ermöglicht. Im Gedenken an die Opfer des
Holocaust und in dem Bewusstsein für die Verantwortung unseres eigenen Handelns
heute formulieren wir in der neuen Kooperationsvereinbarung das klare Ziel,
jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung in- und außerhalb der
polizeilichen Arbeit entgegenzuwirken."
Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma: "Es ist
nicht zu hoch gegriffen, wenn ich den heutigen Tag als 'historisch' bezeichne.
Dass das Bundeskriminalamt und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma heute
eine gemeinsame Vereinbarung über die zukünftige Zusammenarbeit gegen
Antiziganismus unterzeichnen, muss als 'Umbruch' im Umgang der Polizeibehörden
mit unserer Minderheit nach 1945 bewertet werden. Dafür danke ich dem BKA und
allen am Zustandekommen dieser Kooperationsvereinbarung beteiligten Personen."
Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser: "Die deutschen
Polizeibehörden registrieren jedes Jahr mehr als 100 antiziganistische
Straftaten. Und leider müssen wir davon ausgehen, dass es ein erhebliches
Dunkelfeld gibt. Wir müssen alles daransetzen, diese Straftaten ebenso wie auch
Angriffe unterhalb der Strafbarkeitsgrenze zu verhindern. Die Polizei muss
Antiziganismus erkennen, erfassen und entschlossen bekämpfen. Die Aufnahme der
IHRA-Definition für Antiziganismus in den Themenfeldkatalog des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität
ist dafür ein wichtiger Baustein. Denn sie steht beispielhaft für das Bestreben,
ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus zu schaffen und die Polizei im Kampf
gegen Antiziganismus weiter zu sensibilisieren."
Mehmet Daimagüler, Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für
das Leben der Sinti und Roma in Deutschland: "Die Annahme der
IHRA-Arbeitsdefinition durch das BKA ist ein wichtiger Schritt, dem weitere
folgen müssen. Auch der Gesetzgeber ist gefordert. Sinti und Roma werden
regelmäßig zu Unrecht kriminalisiert und ebenso regelmäßig als Opfer von
Hasskriminalität übersehen. Der Gesetzgeber sollte in § 46 StGB neben
Antisemitismus auch Antiziganismus bei der Strafzumessung explizit benennen.
Eine unterschiedliche Behandlung beim strafrechtlichen Schutz der Minderheiten
ist weder juristisch noch politisch gerechtfertigt."
Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts zu internationalen Angelegenheiten
von Sinti und Roma, Botschafter Dr. Robert Klinke, sagte: "Die Übernahme der
IHRA-Arbeitsdefinition durch das Bundeskriminalamt an diesem bedeutsamen
Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Sinti und Roma nicht nur
in unserem Land. Mit ihr erweitern das BKA und seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ihre arbeitsbezogenen Werte um ein Instrument, das dabei hilft, weit
verbreitete antiziganistische Stereotypen zu erkennen, zu analysieren und zu
dokumentieren. Möge dieser Schritt auch Ermutigung für andere sein, ebenfalls
ein Zeichen zu setzen gegen nach wie vor bestehende Stigmatisierung und
Ungleichbehandlung der größten Minderheit in Europa. Denn Rassismus,
Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Sinti und Roma dürfen keinen Platz
haben, weder bei uns noch in der europäischen und internationalen
Zusammenarbeit."
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