26.03.2024
Schengener Informationssystems (SIS): Ausschreibungen und Fahndungstreffer 2023 deutlich gestiegen
BKA: Die seit März 2023 eingeführten Erweiterungen des SIS
ermöglichen neue Fahndungskategorien und erweiterte Zugriffsberechtigungen
Im Schengener Informationssystem (SIS) sind insgesamt 89,1 Millionen
Sachfahndungen und 1,4 Millionen Personenfahndungen gespeichert. Der Bestand der
Sachfahndungen ist damit im Vorjahresvergleich um 4,2 Prozent, die Anzahl der
Personenfahndungen sogar um 38,3 Prozent gestiegen.
Der Anteil der deutschen Ausschreibungen am SIS lag im vergangenen Jahr bei
insgesamt 12,8 Millionen Fahndungen. Daraus resultierten 156.550
Fahndungstreffer in Deutschland aufgrund einer ausländischen Fahndung oder im
Ausland aufgrund einer deutschen Fahndung Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies
einen Anstieg der Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug von 22 auf 67 Prozent.
Als gemeinsames Fahndungs- und Informationssystem ist das SIS eines der
bedeutendsten Instrumente für die Sicherheit in der Europäischen Union. Allein
in Deutschland wird das SIS durchschnittlich 82.000-mal pro Stunde abgefragt und
generiert täglich über 425 Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug, darunter im
Schnitt zwölf Festnahmen, 17 Sicherstellungen in Zusammenhang mit Fahrzeugen und
17 gelöste Vermisstenfälle.
Die steigenden Fallzahlen sind auf die seit März 2023 eingeführten Erweiterungen
des SIS zurückzuführen. Diese ermöglichen neue Ausschreibungskategorien:
Im Bereich der Personenfahndung wurde als neue Ausschreibungskategorie die
"Rückkehrentscheidung gegenüber Drittstaatangehörigen" im Rahmen der
ausländerrechtlichen Ausschreibungen aufgenommen (über 300.000 aktive
Fahndungen). Zusammen mit den bereits bestehenden Ausschreibungskategorien
"Einreise- und Aufenthaltsverhinderung" (über 600.000 aktive Fahndungen) sowie
"Aufenthaltsermittlung" (über 100.000 aktive Fahndungen) bildet diese rund 70
Prozent der gesamten Personenfahndungen ab.
Bei den Sachfahndungen wurde die neue Ausschreibungskategorie "Gegenstand der
Informationstechnologie" (knapp 200.000 aktive Fahndungen) aufgenommen, mit der
nach sämtlichen Datenträgern gefahndet werden kann. Über 80 Prozent der
Sachfahndungen basieren auf der Ausschreibungskategorie "ausgestelltes
(Identitäts-) Dokument"(über 73 Millionen aktive Ausschreibungen).
Mit dem Ausbau der Fahndungsmöglichkeiten des SIS wurde auch der Kreis der
Zugriffsberechtigten erweitert. In Deutschland können jetzt neben den Polizeien
von Bund und Ländern sowie den Staatsanwaltschaften zusätzlich über 1.000
Behörden auf das Fahndungssystem zugreifen. So wurden unter anderem die
deutschen Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
und die Auslandsvertretungen an das SIS angeschlossen. Darüber hinaus wurde mit
Zypern der 31. Mitgliedstaat im SIS-Verbund aufgenommen. Die neue Berechtigung
ist auf Daten beschränkt, die für die jeweilige Zuständigkeit notwendig sind.
Denn: Auch der Schutz der personenbezogenen Daten und die Einhaltung der
entsprechenden Regelungen ist und war ein wichtiges Anliegen bei der
Modernisierung und Erweiterung des Systems.
Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder
Mitgliedstaat sowohl über eine fachliche als auch über eine technische nationale
Zentralstelle. Die fachliche Zentralstelle, die sogenannte SIRENE (Supplementary
Information Request at the National Entry) ist zuständig für den nationalen und
internationalen Nachrichtenaustausch in Zusammenhang mit SIS-Fahndungen und hat
einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten Nachrichtenaufkommen in den
SchengenMitgliedstaaten. Für die erforderliche technische Infrastruktur sorgt in
jedem Mitgliedstaat eine sogenannte N.SIS-Stelle (Nationale SIS-Stelle). Sie
gewährleistet den reibungslosen technischen Betrieb im nationalen und
internationalen Verbund. Sowohl die SIRENE Deutschland als auch die N.SIS-Stelle
Deutschland sind im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden angesiedelt.
ermöglichen neue Fahndungskategorien und erweiterte Zugriffsberechtigungen
Im Schengener Informationssystem (SIS) sind insgesamt 89,1 Millionen
Sachfahndungen und 1,4 Millionen Personenfahndungen gespeichert. Der Bestand der
Sachfahndungen ist damit im Vorjahresvergleich um 4,2 Prozent, die Anzahl der
Personenfahndungen sogar um 38,3 Prozent gestiegen.
Der Anteil der deutschen Ausschreibungen am SIS lag im vergangenen Jahr bei
insgesamt 12,8 Millionen Fahndungen. Daraus resultierten 156.550
Fahndungstreffer in Deutschland aufgrund einer ausländischen Fahndung oder im
Ausland aufgrund einer deutschen Fahndung Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies
einen Anstieg der Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug von 22 auf 67 Prozent.
Als gemeinsames Fahndungs- und Informationssystem ist das SIS eines der
bedeutendsten Instrumente für die Sicherheit in der Europäischen Union. Allein
in Deutschland wird das SIS durchschnittlich 82.000-mal pro Stunde abgefragt und
generiert täglich über 425 Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug, darunter im
Schnitt zwölf Festnahmen, 17 Sicherstellungen in Zusammenhang mit Fahrzeugen und
17 gelöste Vermisstenfälle.
Die steigenden Fallzahlen sind auf die seit März 2023 eingeführten Erweiterungen
des SIS zurückzuführen. Diese ermöglichen neue Ausschreibungskategorien:
Im Bereich der Personenfahndung wurde als neue Ausschreibungskategorie die
"Rückkehrentscheidung gegenüber Drittstaatangehörigen" im Rahmen der
ausländerrechtlichen Ausschreibungen aufgenommen (über 300.000 aktive
Fahndungen). Zusammen mit den bereits bestehenden Ausschreibungskategorien
"Einreise- und Aufenthaltsverhinderung" (über 600.000 aktive Fahndungen) sowie
"Aufenthaltsermittlung" (über 100.000 aktive Fahndungen) bildet diese rund 70
Prozent der gesamten Personenfahndungen ab.
Bei den Sachfahndungen wurde die neue Ausschreibungskategorie "Gegenstand der
Informationstechnologie" (knapp 200.000 aktive Fahndungen) aufgenommen, mit der
nach sämtlichen Datenträgern gefahndet werden kann. Über 80 Prozent der
Sachfahndungen basieren auf der Ausschreibungskategorie "ausgestelltes
(Identitäts-) Dokument"(über 73 Millionen aktive Ausschreibungen).
Mit dem Ausbau der Fahndungsmöglichkeiten des SIS wurde auch der Kreis der
Zugriffsberechtigten erweitert. In Deutschland können jetzt neben den Polizeien
von Bund und Ländern sowie den Staatsanwaltschaften zusätzlich über 1.000
Behörden auf das Fahndungssystem zugreifen. So wurden unter anderem die
deutschen Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
und die Auslandsvertretungen an das SIS angeschlossen. Darüber hinaus wurde mit
Zypern der 31. Mitgliedstaat im SIS-Verbund aufgenommen. Die neue Berechtigung
ist auf Daten beschränkt, die für die jeweilige Zuständigkeit notwendig sind.
Denn: Auch der Schutz der personenbezogenen Daten und die Einhaltung der
entsprechenden Regelungen ist und war ein wichtiges Anliegen bei der
Modernisierung und Erweiterung des Systems.
Um ein reibungsloses Funktionieren des SIS zu gewährleisten, verfügt jeder
Mitgliedstaat sowohl über eine fachliche als auch über eine technische nationale
Zentralstelle. Die fachliche Zentralstelle, die sogenannte SIRENE (Supplementary
Information Request at the National Entry) ist zuständig für den nationalen und
internationalen Nachrichtenaustausch in Zusammenhang mit SIS-Fahndungen und hat
einen Anteil von rund einem Drittel am gesamten Nachrichtenaufkommen in den
SchengenMitgliedstaaten. Für die erforderliche technische Infrastruktur sorgt in
jedem Mitgliedstaat eine sogenannte N.SIS-Stelle (Nationale SIS-Stelle). Sie
gewährleistet den reibungslosen technischen Betrieb im nationalen und
internationalen Verbund. Sowohl die SIRENE Deutschland als auch die N.SIS-Stelle
Deutschland sind im Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden angesiedelt.
Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de
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