18. Zwischenruf: Erich Marks im Gespräch mit Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp

Erich Marks
DPT – Deutscher Präventionstag
Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Heute ist Dienstag, der 21. April 2020. Ich bin Erich Marks und als Geschäftsführer des Deutschen Präventionstages freue ich mich über Ihr Interesse an unseren Zwischenrufen zur Prävention in Zeiten der Corona-Epidemie und von COVID-19.
Zum heutigen Zwischenruf begrüße ich am Telefon den Juristen Prof. Dr. Jan Dirk Roggenkamp von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Der Forschungsschwerpunkt von Herrn Roggenkamp liegt in den rechtlichen Implikationen der IT-gestützten Polizeiarbeit, insbesondere im Bereich der Bekämpfung und Verhütung von Cybercrime und er ist u.a. Prozessbevollmächtigter bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung.

Herr Roggenkamp, ich begrüße Sie herzlich und darf Sie zunächst fragen, welche Präventionsaspekte ihnen aktuell besonders wichtig erscheinen.

Nunmehr befinden wir uns quasi einen Monat im Zustand des „Lock-Down“ mit all seinen Auswirkungen im persönlichen und wirtschaftlichen Bereich. In diesem Monat ist deutlich geworden, wie wichtig ein vorausschauendes Krisenmanagement ist, welches den Balanceakt zwischen „schneller Lösung“ und „sicherer“ bzw. „rechtssicherer Lösung“ meistert.

Was ist das zentrale Anliegen Ihres heutigen Zwischenrufes?

Weder die vollständige Zurückstellung datenschutzrechtlicher oder gar IT-sicherheitsbezogener Bedenken noch ein Erstarren mit Blick auf die vermeintliche Herkulesaufgabe der rechtskonformen Umsetzung rechtlicher – und letztlich grundrechtsschützender – Vorgaben kann die Lösung sein. Lassen Sie mich dies an zwei Beispielen illustrieren:

  1. Online-Beantragung von „Corona-Hilfen“
    Viele Unternehmer sind zur Überbrückung der „Corona-Situation“ auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Diese sollte schnell und unbürokratisch gewährt werden. Offenbar wurde jedoch nicht zureichend bedacht, dass ein immenses Missbrauchspotential entsteht, wenn eine „unbürokratische“ Vergabe bedeutet, dass zu wenige Sicherheitsvorkehrungen erfolgen. Medienberichten zu Folge hat es regelrechte Phishing-Fischzüge gegeben und Soforthilfen sind schlicht an die falschen Adressaten abgeflossen.
     
  2. Schule / Vorlesung online
    Um weiterhin Unterricht und Vorlesungen zu gewährleisten, soll auf E-Learning gesetzt werden. Insbesondere Videokonferenzsysteme können hier eine große Hilfe sein. Das hier datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten sind, ist selbstverständlich. Da jedoch die Vorgaben (und ihr Umfang) als solche vielfach unklar sind, wird unter Verweis auf datenschutzrechtliche Bedenken häufig einfach nichts gemacht (oder gar mit Klage gedroht). Aus meiner Sicht ist es hier wichtig für Nichtjuristen verständliche, datenschutzkonforme Lösungen anzubieten und auch Handreichungen zu erstellen, die aufzeigen wie Lehrerinnen und Lehrer, Professorinnen und Professoren etc. rechtskonform die geforderte kreative Lehre durchführen können. Kurz: es sind jetzt konstruktive Ansätze statt (nur) mahnender Finger gefordert.
     
Abschließend bitte ich sie um eine kurze zusammenfassende Aussage zu Ihrem heutigen Anliegen.

Es klingt profan, aber weder „Husch, husch, die Waldfee!“-Lösungen noch Gar-nichts-Tun sind angesichts der weiter unsicheren Lage angebracht. Insofern ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass offenbar versucht wird, bei der Programmierung und Gestaltung der für notwendig erachteten „Corona-App“ die möglichen datenschutzrechtlichen Implikationen von vorneherein zu berücksichtigen. Es zeigt sich das IT- und Daten-Sicherheit auch in Krisenzeiten einen hohen Stellenwert hat und haben muss.

Herr Roggenkamp, Danke für Ihren Zwischenruf und bleiben Sie gesund.

Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit (FÖPS Berlin)
https://www.foeps-berlin.org/


Zitation

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