09.08.2018

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (117)

Weitere News
zu dem Thema

  • Europa-Institut an der Universität Zürich (EIZ)
    06.11.2018 Fachtagung Bedrohungsmanagement: Radikalisierung und gewalttägiger Extremismus / Nationaler Aktionsplan (Zürich)

  • Forschungsaufruf im Bundesprogramm „Demokratie leben!“
    Förderung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben zur Prävention von religiös begründeter Radikalisierung mit Fokus auf islamistische Orientierungen und Handlungen

  • Göttinger Institut für Demokratieforschung (www)
    27.09.2018 Präventionsarbeit und Deeskalationsstrategien zu linker Militanz? Kontroverse Ansätze in Theorie und Praxis (Göttingen)

  • Verfassungsschutzberichte 2017 der Bundesländer:
    Baden-WürttembergBayern, Berlin, BrandenburgBremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-VorpommernNiedersachsenNordrhein-WestfalenRheinland-PfalzSachsenSachsen-Anhalt, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen

  • Aktuelles aus dem Bundestag:

    • Internetmonitoring zu Rechtsextremismus (hib 564/2018)
      Die Internetbeobachtung im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/3552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3327). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen seit der Einrichtung der "Koordinierten Internetauswertung - Rechtsextremismus" (KIA-R) im März 2012 in Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts (BKA) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst beobachtet. Im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitorings im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden der Antwort zufolge "gegenwärtig mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle - unter anderem in sozialen Netzwerken, bei Kurznachrichtendiensten oder auf Videoplattformen - der rechtsextremistischen Szene gesichtet". Aufgabe der KIA-R sei es unter anderem, "anlassbezogene und anlassunabhängige offene Internetrecherchen zu Sachverhalten und Ereignissen mit rechtsterroristischen/rechtsextremistischen Bezügen durchzuführen", heißt es in der Antwort weiter. Die in der KIA-R tätigen Behörden tauschten sich regelmäßig über die dort gewonnenen Erkenntnisse aus. Im Falle strafrechtlich relevanter oder gefährdungsrelevanter Anhaltspunkte gehe das BKA gegen diese Personen, Netzwerke oder Gruppierungen vor, indem beispielsweise Strafanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erstattet wird.

    • Politisch motivierte Gewalttaten in 2018 (hib 555/2018)
      In den ersten fünf Monaten dieses Jahres sind in Deutschland 221 politisch rechts und 160 politisch links motivierte Gewalttaten registriert worden. Zudem wurden in diesem Zeitraum beim Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" 117 und beim Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" neun politisch motivierte Gewalttaten verzeichnet, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/3488) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3227) weiter hervorgeht. Infolge politisch rechts motivierter Straftaten wurden laut Vorlage von Anfang Januar bis Ende Mai dieses Jahres insgesamt 171 Menschen verletzt und infolge politisch links motivierter Straftaten insgesamt 49. Die Zahl der durch politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich "Ausländische Ideologie" verletzten Menschen beläuft sich auf insgesamt 64 und die der durch entsprechende Straftaten im Phänomenbereich "Religiöse Ideologie" auf insgesamt neun. Die aufgeführten Zahlen können sich der Vorlage zufolge "aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise erheblich) verändern".

    • Maßnahmen gegen Antisemitismus (hib 556/2018)
      Um "Kontrollmechanismen gegen Antisemitismus innerhalb bundeseigener Unternehmen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3494) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2878). Darin schrieb die Fraktion, dass mehrere Mitarbeiter der bundeseigenen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) "mit öffentlichen Beiträgen insbesondere bei Social-Media-Anbietern wie Facebook durch antisemitische Beiträge aufgefallen" seien. "Unter anderem sollen diese Mitarbeiter zum Boykott gegen den Staat Israel aufgefordert oder Israel mit dem NS-Regime verglichen haben", heißt es in der Kleinen Anfrage. Wiederholt seien offenbar das Existenzrecht des Staates Israel und sein Recht auf Verteidigung in Frage gestellt worden. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, ist sie durch eine Veröffentlichung in der "Jerusalem Post" sowie via Internet Ende März 2018 auf private Verlautbarungen von acht Mitarbeitern der GIZ auf Facebook, die in den Jahren 2010 bis 2017 getätigt wurden, aufmerksam gemacht worden. "Diese Verlautbarungen wurden als antisemitisch kritisiert", schreibt die Bundesregierung weiter. Die GIZ habe mit allen betroffenen Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten intensive Gespräche zur Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte geführt und die Sachverhalte einer umfänglichen juristischen Prüfung unterzogen. In drei Fällen habe sie arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen. Sie habe eine Ermahnung ausgesprochen, eine Abmahnung erteilt und gegenüber einem Mitarbeiter die ordentliche Kündigung ausgesprochen. Ferner verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass Arbeitnehmer des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, grundsätzlich verpflichtet seien, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Sollten private Aktivitäten Auswirkungen auf das Unternehmen und den Betriebsfrieden haben, könne der Arbeitgeber disziplinarische Maßnahmen ergreifen. Alle Mitarbeiter der GIZ seien zudem beispielsweise nach den Leitlinien der GIZ sowie nach den dortigen "Grundsätzen integren Verhaltens" (GiV) den Werten des Grundgesetzes verpflichtet, schreibt die Bundesregierung weiter. Die GiV gälten für alle Mitarbeiter verbindlich und seien damit Bestandteil aller individuellen Arbeitsverträge. Alle Mitarbeiter würden zu Beginn ihrer Tätigkeit für die GIZ in Bezug auf das von ihnen erwartete integre Verhalten geschult. Antisemitismus widerspreche dem Grundsatz der Gleichbehandlung und stelle damit einen "schwerwiegenden Verstoß gegen die GiV" dar. In den Landesbüros der GIZ (im Ausland) findet der Antwort zufolge ein regelmäßiger Austausch zur Sensibilisierung der Mitarbeiter statt. Sie würden darauf hingewiesen, dass die GIZ auftragsbezogen arbeitet, und dazu aufgefordert, keine eigenen politischen Stellungnahmen abzugeben, auch nicht in sozialen Medien. Wie die Bundesregierung ferner darlegt, haben sich aus ihrer Sicht "die Mechanismen für die Organisation bewährt und leisten einen entscheidenden Beitrag zu den angemessenen Verhaltensmaßstäben in der GIZ". Individuelles Fehlverhalten könne dadurch nicht völlig vermieden werden, umso entscheidender seien "die sachverständige Aufarbeitung der Vorgänge und die entsprechende arbeitsrechtliche Einordnung bis hin zur Sanktionierung des Verhaltens".

       

       

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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