Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (158)
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Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Prävention von Muslimfeindlichkeit
(hib/ROL) Eindeutige und faktenbasierte Aussagen über den Wissensstand der Bevölkerung über den Islam lassen sich gegenwärtig nicht treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15524) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/14897). Die FDP hatte thematisiert, dass die Studie des Politik- und Medienwissenschaftlers Kai Hafez zu dem Ergebnis kommt, dass mehr als die Hälfte der Deutschen zu Vorurteilen gegenüber Muslimen und dem Islam neigen. Verantwortlich hierfür sei neben politischen und sozialen Ursachen vor allem der Umstand, dass das Bildungssystem kaum Alternativen zu den bestehenden Stereotypen anbiete. Die Bundesregierung unterstreicht, dass im Rahmen eines Buchprojekts der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) 2020 ein Schriftenreihe-Band zum Thema Islam, Islamismus und politische Bildung erstellt wird. Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" werde zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für gesellschaftliche Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt. In den Themenfeldern "Islam- und Muslimfeindlichkeit" sowie "Rassismus und rassistische Diskriminierung" würden aktuell 17 Modellprojekte gefördert, die sich der Erprobung neuer Ansätze und Strategien der Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit in unterschiedlichen Kontexten widmeten und der Weiterentwicklung der pädagogischen Fachpraxis dienten. Wie von der Deutschen Islam Konferenz und dem Wissenschaftsrat 2010 angeregt, flankiere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau von Zentren für Islamische Theologie durch die Länder an staatlichen Universitäten. In der ersten Förderrunde erhielten fünf Universitäten eine Projektförderung von 2011 bis 2021, in der zweiten Runde zwei weitere Universitäten zunächst von 2019 bis 2024 (insgesamt 44 Millionen Euro). Mit 8,5 Millionen Euro unterstützte das BMBF von 2017 bis 2022 die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Universität Frankfurt zur Vernetzung der universitären Zentren für Islamische Theologie untereinander, mit anderen Wissenschaftsbereichen und mit der Zivilgesellschaft. Insgesamt bieten sieben Länder an staatlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit der Lehramtsausbildung für den islamischen Religionsunterricht an. -
Politisch links motivierte Straftaten
(hib/STO) Über politisch links motivierte Straftaten in den beiden vergangenen Jahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14196). Danach weist die entsprechende Statistik des Bundeskriminalamtes für das Bundesgebiet 4.622 linksextremistisch motivierte Straftaten für das Jahr 2018 aus, davon 1.010 Gewalttaten. Im Jahr des G20-Gipfels in Hamburg 2017 waren es den Angaben zufolge 9.752 Straftaten, darunter 1.967 Gewalttaten. Das bundesweite linksextremistische Personenpotenzial belief sich laut Vorlage im Jahr 2018 auf 32.000 und im Jahr 2017 auf 29.500. -
Gruppierung Sturm-/Wolfsbrigade 44
(hib/STO) Über die Gruppierung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14960) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14323). Danach handelt es sich dabei um eine rechtsextremistische Gruppierung mit überregionalen Strukturen, insbesondere in Hessen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gruppierung hat sich laut Bundesregierung "eigene Statuten mit klarer Rollenverteilung, einer Hierarchie und einem strengen Verhaltenskodex gegeben". Sie verwende Begriffe und Ausdrucksweisen, "die im politischen Zusammenhang dem Nationalsozialismus zuzuordnen sind und an dessen Symbole und Bildersprache anknüpfen". Damit stelle sich die Gruppierung bewusst in eine nationalsozialistische Tradition. Ziel der Gruppierung sei ein "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz", führt die Bundesregierung weiter aus. Die Gruppierung propagiere zur Umsetzung ihrer politischen Ziele die Anwendung von Gewalt und stelle damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage. -
Rechtsextreme Veranstaltungen
(hib/STO) Im dritten Quartal dieses Jahres ist es bundesweit zu 23 Veranstaltungen von Rechtsextremisten mit überregionaler Teilnehmermobilisierung gekommen, die der Bundesregierung bekannt geworden sind. Dies geht aus einer Antwort der Regierung (19/15290) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14659) hervor. Die angegebenen Teilnehmerzahlen schwanken zwischen 20 und 450. Kundgebungen "gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands, bei denen eine (rechts-)extremistische Einflussnahme / Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war", registrierten die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder den Angaben zufolge im genannten Zeitraum nicht. -
Islamfeindliche Straftaten
(hib/STO) Über islamfeindliche Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15131). Danach wurden der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 (Stand: 14. November) insgesamt 187 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet. "Im dritten Quartal 2019 wurden insgesamt acht Personen bei Delikten mit dem Unterthema ,Islamfeindlich' als verletzt gemeldet", heißt es in der Antwort weiter. Die Straftaten wurden den Angaben zufolge dem Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet. Die genannten Zahlen haben laut Bundesregierung "vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen". -
Abwehr missbräuchlich genutzter Drohnen
(hib/STO) Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch den terroristischen Missbrauch von sogenannten Drohnen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/15284) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14628). Danach hat das Bundeskriminalamt "Technik zur Detektion, Verifikation und Abwehr von Drohnen bewertet und die gewonnenen Erkenntnisse an die polizeilichen Bedarfsträger im Bund und bei den Ländern übermittelt". Darüber hinaus bauen die für die Gefahrenabwehr in diesem Bereich zuständigen Polizeibehörden des Bundes "ihre Fähigkeiten zur Abwehr missbräuchlich genutzter Drohnen stetig aus", wie die Bundesregierung ferner ausführt. Im Zuge der regelmäßigen Evaluierung der Lastannahmen für die nukleare Sicherung kerntechnischer Anlagen würden unbemannte Luftfahrzeuge ebenfalls berücksichtigt. Unabhängig von der Frage eines terroristischen Missbrauchs von Drohnen sind laut Vorlage mit zwei EU-Verordnungen vom März und Mai dieses Jahres "wichtige europäische Vorgaben für den Betrieb und das Inverkehrbringen unbemannter Luftfahrzeuge" in Kraft getreten. "Die Bundesregierung hat die Arbeiten zu ihrer Implementierung in Deutschland aufgenommen", heißt es in der Antwort weiter. Zudem fördere das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2017 mit rund neun Millionen Euro vier Forschungsprojekte, die sich mit der Abwehr von Drohnen bei verschiedenen Bedrohungslagen beschäftigen. Dabei geht es den Angaben zufolge unter anderem um die "Abwehr von unbemannten Flugobjekten für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" und um ein "sensorgestütztes Überwachungs- und Alarmierungssystem zur Detektion und Verfolgung unbemannter Flugsysteme". -
Regelabfrage der Waffenbehörden
(hib/STO) Mit der Einführung einer Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden mit Nachberichtspflicht im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15611) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15130). Danach hat die Bundesregierung dazu mit Kabinettbeschluss vom 30. Oktober 2019 eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Entwurf eines Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz beschlossen, um den legalen Waffenbesitz von Extremisten zu verhindern. "Die Einführung der Regelanfrage soll über die bereits bestehenden Maßnahmen hinaus verhindern, dass Personen, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt werden und diese legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen", heißt es in der Antwort weiter. Auch stärkt sie den Angaben zufolge "die bestehenden Erkenntnismöglichkeiten der Verfassungsschutzbehörden".
www.praeventionstag.de