19.07.2020

Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (176)

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zu dem Thema

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:

  • Todesopfer rechter Gewalt
    (hib/STO) Über die Zahl politisch rechts motivierter Tötungsdelikte in den Jahren 2018 und 2019 berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20633) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20083). Für das Jahr 2018 waren danach mit Stichtag 31. Januar 2019 im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität sechs versuchte Tötungsdelikte und ein vollendetes gemeldet worden. Für das Jahr 2019 wurden mit Stichtag 31. Januar 2020 fünf versuchte sowie zwei vollendete Tötungsdelikte in diesem Phänomenbereich gemeldet, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen wird darin mit neun im Jahr 2018 und 16 im Jahr 2019 angegeben.

  • Islamistisches Personenpotenzial
    (hib/STO) Ende März haben sich laut Bundesregierung 362 sogenannte Gefährder aus dem Bereich der "Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) - religiöse Ideologie" in Deutschland aufgehalten, nachdem diese Zahl am 31. Dezember 2019 bei 377 lag. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20796) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19622) zu "Islamisten in Deutschland" weiter ausführt, ergibt sich ihrer Kenntnis nach für das Jahr 2019 im Bereich des Islamismus/Islamistischer Terrorismus ein Personenpotenzial von 28.020 Personen.

  • Islamfeindliche Straftaten
    (hib/STO) In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind in Deutschland laut Bundesregierung insgesamt zehn Menschen bei "Delikten mit dem Unterthema ,Islamfeindlich'" als verletzt gemeldet worden. Davon wurden neun aufgrund politisch rechts motivierter Straftaten verletzt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/20631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20006) weiter hervorgeht. Eine Person wurde den Angaben zufolge aufgrund einer Straftat verletzt, die dem Phänomenbereich der "politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen" zugewiesen wurde. Insgesamt wurden dem Bundeskriminalamt im ersten Quartal 2020 mit Stand vom 17. Juni laut Vorlage 232 Delikte mit dem Unterthema "Islamfeindlich" gemeldet.

  • Straftaten gegen Asylbewerber
    (hib/STO) Bei Straftaten gegen Asylbewerber sind im ersten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung 27 Menschen verletzt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20893) auf eine Kleine Anfrage (19/18573) berichtet, lagen ihr mit Stand vom 20. April vorläufigen Zahlen zufolge Erkenntnisse zu 165 politisch motivierten Delikten im Zeitraum von Anfang Januar bis Ende März 2020 vor, "die sich gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Asylunterkünften" richteten. Davon entfielen 161 Straftaten auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Zudem lagen der Bundesregierung den Angaben zufolge Erkenntnisse zu zehn Delikten im ersten Quartal 2020 vor, bei denen eine Flüchtlingsunterkunft Tatort oder direktes Angriffsziel war. Alle zehn Delikte zählten laut Antwort zu politisch rechts motivierten Straftaten. Ferner verfügte die Bundesregierung über Erkenntnisse zu vier politisch motivierten Delikten im genannten Zeitraum, die sich "gegen Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche/freiwillige Helfer" richteten, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Danach entfielen drei dieser Delikte auf die politisch rechts motivierte Kriminalität und eines auf den Phänomenbereich der "Politisch motivierten Kriminalität - nicht zuzuordnen".

  • Bekämpfung des Rechtsextremismus
    (hib/STO) Um die "Bekämpfung des Rechtsextremismus im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20342) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19374). Danach werden gewaltbereiter Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus ein Thema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 sein. Es werde insbesondere in den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppen für Terrorismusbekämpfung, in Form von Workshops und durch die Polizei-Fachtagung "Expert Meeting on Right-wing Extremism" behandelt werden. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, fällt die Bekämpfung des Rechtsextremismus unter den Mandatsbereich von Europol. So würden beim "European Counter Terrorism Centre" (ECTC) die Analysekapazität und der Informationsaustausch im Bereich Rechtsextremismus gefördert. Seitens der EU-Mitgliedstaaten werde das Europol-Analyseprojekt Dolphin (AP Dolphin) durch Zulieferung entsprechender Daten genutzt. Daneben finden den Angaben zufolge operative Arbeitstreffen in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel zu Musikveranstaltungen statt. Im strategischen Lenkungsgremium der EU-Mitgliedstaaten (Counter Terrorism Programme Board) wurde laut Bundesregierung "eine stärkere Befassung mit der Thematik konsentiert. Darüber hinaus stehe mit dem "Europol Informationssystem" (EIS), einem automatisiert geführten Sofortauskunftssystem über Fallgrunddaten, ein System zur Verfügung, das internationale Bezüge kriminalpolizeilicher Sachverhalte erkennen lässt, heißt es in der Vorlage ferner. Wie zudem daraus hervorgeht, befürwortet das Bundesinnenministerium eine Erweiterung der Europol-Meldestelle zu Internetinhalten (Internet Referral Unit) auf den Bereich Rechtsextremismus und plant zur fachlichen Unterstützung die Entsendung eines "Cost-free Seconded National Expert" (SNE) durch das Bundeskriminalamt. Aktuell erfolgt der Antwort zufolge bei Europol eine strategische Zusammenarbeit im Bereich der europaweiten Gefährdungsbewertung des Rechtsextremismus. Auch beteilige sich Deutschland "an vom AP Dolphin bei Europol im Zusammenhang mit Blood & Honour und Combat 18 organisierten Initiativen, um die Bekämpfung der rechtsextremistischen Musikszene und der Verbreitung rechtsextremistischen Propagandamaterials auf europäischer Ebene zu verbessern".

  • Expertenkreis Islamfeindlichkeit
    (hib/STO) Um einen "unabhängigen Expertenkreis Islamfeindlichkeit" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20179) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19728). Danach strebt die Bundesregierung laut einer Pressemitteilung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vom 29. Februar 2020 die Einrichtung eines solchen Expertenkreises an. Dieser solle "aktuelle und sich wandelnde Erscheinungsformen von Muslim- und Islamfeindlichkeit eingehend analysieren sowie auf Schnittmengen mit antisemitischen Haltungen sowie anderen Formen gruppenbezogener Vorurteile und Ausgrenzungen hin untersuchen". Dies solle in einen Bericht münden, "der auch Empfehlungen für den Kampf gegen antimuslimischen Hass und islamfeindliche Ausgrenzung auf allen Feldern und Ebenen gibt". Hinsichtlich der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Expertenkreises wird sich die Bundesregierung ihrer Antwort zufolge an den entsprechenden Gremien in den Bereichen Antisemitismus und Antiziganismus orientieren, die beim Bundesinnenministerium angesiedelt waren beziehungsweise sind. "Entsprechend sollen bei der Auswahl der Mitglieder die fachliche Expertise maßgeblich sein und die Mitwirkung von Experten aus Wissenschaft und Praxis im Zentrum stehen", heißt es in der Vorlage weiter. Danach ist vorgesehen, "dass der Expertenkreis unabhängig und ohne Vorgaben arbeitet und in seiner Arbeit auf mehrere Jahre angelegt sein soll". Die internen Abstimmungen zur Verfahrensweise bei der Einrichtung des Kreises sind laut Bundesregierung nicht abgeschlossen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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