Prävention von Radikalisierung und demokratiefeindlichem Extremismus: Aktuell (160)
Weitere News
zu dem Thema
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HateAid
Die Organisation HateAid benennt auf ihrem Web-Portal die folgenden Ziele: (1) Demokratie verteidigen (2) Betroffene beraten und (3) Recht durchsetzen. Zum Selbstverständnis der gemeinnützigen GmbH heißt es auf der Webseite www.hateaid.org u.a.: "Wir helfen Menschen bei digitalem Hass. Hass im Internetsoll Menscheneinschüchtern und sie mundtot machen. Die Folge: Unsere Demokratieerodiert, wenn sich Menschen nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen. HateAid unterstützt sie unabhängig und überparteilich dort, wo es bisher keine Hilfe gab. Mit persönlicher Beratung und Prozesskostenfinanzierung." -
Bürgerdialog - Gemeinsam aktiv gegen Antiziganismus am 21. und 22. Februar 2020 in Dortmund. Die Polarisierung der öffentlichen Debatten bedroht zunehmend den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Lebenswirklichkeiten haben sich voneinander entfernt und die Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und ins Gespräch zu kommen, wird geringer. Das Bündnis für Demokratie und Toleranz gegen Extremismus und Gewalt (bfdT:) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund und dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma diesen Bürgerdialog.
Programm und Anmeldung - Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag:
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Regelungen zur Melderegisterauskunft
(hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15923) hervor. Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass sie mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen habe, "im Melderecht gesetzliche Änderungen umzusetzen, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten". Die betroffenen Personen sollten durch eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) besser vor Gefahren geschützt werden, die ihnen auf Grund der Erteilung von Melderegisterauskünften entstehen können. Nach dem geltenden Recht können Privatpersonen und nichtöffentliche Stellen der Antwort zufolge mittels einer einfachen Melderegisterauskunft den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift einer Person erfragen. Voraussetzung für eine Auskunft sei, "dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert wird, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind". Der Antragsteller müsse also bereits einige Daten der betroffenen Person kennen, um einen Auskunftsantrag stellen zu können. Die Daten des Empfängers einer Melderegisterauskunft werden laut Vorlage von der Meldebehörde protokolliert und sind der betroffenen Person bei Geltendmachung ihres Auskunftsrechts nach der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen. Melderegisterauskünfte seien außerdem gebührenpflichtig. Beim Vorliegen einer Auskunftssperre werde eine Melderegisterauskunft bereits nach dem geltenden Recht nicht erteilt, "wenn durch die Auskunft eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für die nachgefragte Person erwachsen könnte". Die gesetzlichen Regelungen zur Melderegisterauskunft verfolgten "ein legitimes Regelungsziel", schreibt die Bundesregierung weiter. Die Kenntnis der aktuellen Anschrift einer Person sei unter anderem für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und die Zustellung von Korrespondenz, zum Beispiel bei Erbenermittlungen/Nachlasssachen und Forderungen, erforderlich. Mit der Melderegisterauskunft werde eine Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit erfüllt, für die sonst private Auskunfteien in Anspruch genommen werden müssten. Die gesetzliche Regelung gehe von dem Gedanken aus, "dass sich der Einzelne nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere - auch mit staatlicher Hilfe - mit ihm Kontakt aufnehmen". Nach Angabe des Deutschen Städtetages sei die Melderegisterauskunft mit mehr als 60 Millionen Auskünften bundesweit im Jahr die am häufigsten nachgefragte Verwaltungsleistung. -
Identifizierung bei Hasskriminalität
(hib/STO) Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16275) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15582). Darin begrüßt die Bundesregierung Maßnahmen, die zu einer besseren Verfolgung der Urheber rechtswidriger Internetinhalte beitragen. Es sei Aufgabe des Staates, die Verfasser strafbarer Inhalte einer effektiven Strafverfolgung zuzuführen. Ihnen sei durch Strafverfahren aufzuzeigen, "dass Inhalte wie Morddrohungen und Volksverhetzung vom Rechtsstaat nicht geduldet werden und sie sich persönlich zu verantworten haben". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sieht in diesem Zusammenhang auch ihr "Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz vor. Laut Vorlage soll eine Meldepflicht für Diensteanbietende nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt werden. Bestimmte strafbare Inhalte samt IP-Adresse sollen den Angaben zufolge an eine Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden. Außerdem sollten explizite Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Bestandsdaten im BKA-Gesetz und in der Strafprozessordnung sowie korrespondierende Datenauskunftsverpflichtungen im Telemediengesetz geschaffen werden, "damit die Strafverfolgungsbehörden die Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Internetinhalte schnell ermitteln können", heißt es in der Antwort weiter.
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www.praeventionstag.de