06.07.2022

BKA veröffentlicht Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2021

Wirtschafts­krimi­nalität: Stei­gen­de Fall­zah­len auf­grund der Co­ro­na Pan­de­mie, Ver­la­ge­rung in den di­gi­ta­len Raum und ho­he Auf­klä­rungs­quo­ten

Die polizeilich erfassten Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität sind im zweiten Jahr in Folge erneut gestiegen. In 2021 registrierte die deutsche Polizei 51.260 Wirtschaftsdelikte, was einer Zunahme von 4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2020: 49.174 Fälle) entspricht. Im Vergleich zu 2019 beträgt der Anstieg der Fallzahlen 26,6 Prozent (40.484 Fälle).

Diese Entwicklung ist zurückzuführen auf eine deutliche Zunahme erfasster Fälle des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (2021: 11.328 Fälle; 2020: 3.840 Fälle). Grund hierfür war insbesondere ein umfangreiches Ermittlungsverfahren in Schleswig-Holstein. Die weiterhin hohen Deliktszahlen im Bereich des Subventionsbetruges (2021: 7.260 Fälle; 2020: 7.585 Fälle), wozu unter anderem auch die Betrugsfälle im Zusammenhang mit sogenannten „Corona-Hilfen“ gehören, trugen ebenfalls dazu bei.

Daneben setzt sich in 2021 auch ein weiterer Trend fort: Die Verlagerung der Straftaten, insbesondere auch im Bereich des Anlagebetruges, in den digitalen Raum. Die Anzahl der Wirtschaftsstraftaten unter Verwendung des Tatmittels Internet stieg im Vergleich zum Vorjahr um 13,6 Prozent auf 6.345 Fälle (2020: 5.586 Fälle).

Bedeutende Phänomene im Berichtsjahr 2021 sind neben dem Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und dem betrügerischen Anbieten von vorbörslichen Aktien auch die betrügerischen Anlagemodelle auf dem Dezentralen Finanzmarkt (DeFi). Dort werden Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen mit dezentralen Applikationen (dApps) ohne vermittelnde Stellen wie Banken oder Börsen angeboten. Wie der traditionelle Finanzmarkt kann auch der DeFi zur Begehung von Wirtschaftsstraftaten genutzt werden.

Fälle der Wirtschaftskriminalität verursachten im Jahr 2021 einen finanziellen Schaden von insgesamt 2,44 Milliarden Euro – 18,9 Prozent weniger als im Vorjahr (2020: 3,01 Milliarden Euro).

Die Aufklärungsquote bewegt sich mit 88,8 Prozent erneut auf einem hohen Niveau. Dies zeigt, dass Betroffene von Wirtschaftskriminalität mit einer Strafanzeige auch weiterhin meist eine Aufklärung der Straftat bewirken können und damit erheblich zur Kriminalitätsbekämpfung in diesem Phänomenbereich beitragen.

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