Globale Herausforderungen im Kampf gegen Menschenhandel
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Die internationale Gemeinschaft und auch Deutschland haben sich zur Bekämpfung des Menschenhandels und dem Schutz der Betroffenen verpflichtet. Doch weltweit nehmen die Armut zu und die Chancengleichheit ab. Das erhöht die Gefahren in Ausbeutungssituationen zu geraten. Um Menschen davor zu schützen, müssen strukturelle Ursachen verringert und Betroffene besser unterstützt werden.
Mit dem Palermo-Protokoll haben sich die Vereinten Nationen im Jahr 2000 zur Bekämpfung des Menschenhandels verpflichtet. Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. betont anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel am 30. Juli die staatliche Verantwortung bei der Bekämpfung von Menschenhandel und fordert die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz Betroffener.
Digitalisierung des Menschenhandels
Weltweit verschlechtern sich die Lebensbedingungen durch Klimakatastrophen, Konflikte und widrige Arbeitsbedingungen. Das macht Menschen anfälliger dafür in Ausbeutungssituationen zu geraten, wie es zuletzt auch in Deutschland im Zuge des Ukrainekrieges sichtbar wurde. In Folge der COVID-19-Pandemie hat sich Menschenhandel zunehmend auf das Internet ausgedehnt und neue Wege und Methoden der Ausbeutung sind entstanden. Dies birgt zusätzliche Herausforderungen bei der strafrechtlichen Verfolgung der Täter*innen und der Identifizierung Betroffener.
Unterstützung Betroffener in Deutschland
In Deutschland unterstützen spezialisierte Fachberatungsstellen Betroffene von Menschenhandel ganzheitlich darin, Zukunftsperspektiven aufzubauen. Die zunehmende Rolle des Internets im Menschenhandel erfordert neue Ansätze der Prävention und Beratung. „Die personellen und finanziellen Mittel der Beratungsstellen reichen kaum aus, um alle Betroffenen zu erreichen und angemessen zu unterstützen. Die Online-Beratung ist eine wichtige Ergänzung, um vor allem jüngere Betroffene zu erreichen. Doch dafür benötigen die Beratungsstellen zusätzliche Ressourcen“, erklärt Andrea Hitzke, KOK-Vorstand und Leiterin der Fachberatungsstelle Dortmunder Mitternachtsmission.
Betroffene von Menschenhandel zu stabilisieren und vor erneuter Ausbeutung zu schützen, benötigt eine umfassende und langfristige Begleitung. „Der Staat muss seiner politischen Verantwortung gerecht werden, die nötigen Ressourcen bereitstellen und Unterstützungsstrukturen stärken, damit Menschenhandel entgegengewirkt und Betroffene besser geschützt werden können“, betont Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.
Hintergrund
- Das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2020 definiert Menschenhandel erstmals international und fordert von den Vertragsstaaten explizite Maßnahmen, um Betroffene von Menschenhandel zu schützen.
- Sowohl die Expert*innengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels des Europarats (GRETA), als auch die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) in Europa thematisieren in aktuellen Publikationen den zunehmenden Einfluss des Internets auf den Menschenhandel: GRETA, März 2022: https://rm.coe.int/online-and-technology-facilitated-trafficking-in-human-beings-summary-/1680a5e10c OSZE, Februar 2022: https://www.osce.org/cthb/512170
- Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. ist ein Zusammenschluss von 42 Organisationen, welche sich für Betroffene von Menschenhandel und für von Gewalt betroffene Migrantinnen* einsetzen. Der KOK vernetzt die Mehrzahl aller spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Deutschland sowie weitere in diesem Bereich tätige NGOs.
www.praeventionstag.de