Koordinierungskreis liefert bisher nicht erfasste Daten zu Menschenhandel in Deutschland
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Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel präsentiert der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. seinen dritten Datenbericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Die Daten werden durch spezialisierte Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel mit Einwilligung der Klient*innen erhoben. Die Analyse des KOK trägt dazu bei, bessere Erkenntnisse zu Menschenhandel in Deutschland zu erlangen und daraus wirksame Politik zum Schutz der Betroffenen und der erfolgreichen Strafverfolgung zu ziehen.
Blick über das kriminalstatistische Hellfeld hinaus
Die Daten der Fachberatungsstellen zeigen, dass ihre Einschätzung zum Vorliegen der Straftatbestände Menschenhandel oder Zwangsprostitution nur in sehr wenigen Fällen auch zu entsprechenden Ermittlungen führt. In nur 29 % der erfassten Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Noch geringer ist die Zahl der tatsächlich erhobenen Anklagen. „Das macht deutlich, dass das Ausmaß von Menschenhandel und Ausbeutung in den Kriminalstatistiken nur unzureichend erfasst wird“, schlussfolgert Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK. Darüber hinaus bietet der vorliegende Datenbericht Erkenntnisse zur sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation von Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland.
Zahlen aus der Praxis ergänzen Kriminalstatistiken
Die einzig zuverlässigen Zahlen zu Menschenhandel werden im jährlichen Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamtes erhoben. Deren Aussagekraft ist allerdings begrenzt, da sie sich auf die polizeibekannten Fälle beziehen, in denen ein Ermittlungsverfahren eröffnet und auch abgeschlossen wurde. Die Datenerhebung des KOK ergänzt diese Kriminalstatistiken durch zivilgesellschaftliche Analysen und bildet ein breiteres Spektrum ab. „Nicht nur können diese Daten das bisher bekannte Hellfeld erweitern, sie bieten auch die Möglichkeit, die Bedarfe der Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung abzubilden“, erklärt Margarete Mureșan, KOK Vorstand und Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA Berlin. Zum Beispiel zeigt die Erfahrung aus der Praxis, dass bei der Hälfte der Klient*innen die Aufenthaltsperspektiven unsicher sind. Dies ist aber häufig Voraussetzung für Leistungen, Arbeitszugang oder Entschädigungsansprüche. Das bekräftigt die Notwendigkeit eines Aufenthalts aus humanitären Gründen und unabhängig von einer Kooperation im Strafverfahren, wie es der Koalitionsvertrag der Bundesregierung auch vorsieht.
www.praeventionstag.de
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