23.10.2022

Eckpunkte des Deutschen Vereins zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland

Neue Eckpunkte des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Durchführung von Auslandsmaßnahmen, insbesondere von intensivpädagogischen Einzelmaßnahmen im Ausland, erschienen

In den letzten Jahren haben Maßnahmen der Jugendhilfe im Ausland immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. In Deutschland als zu teuer angesehen und zu schwer kontrollierbar, wecken sie bei ausländischen Stellen häufig die Assoziation, dass deutsche Stellen ihre Problemjugendlichen im Ausland parken möchten. Aber: Jugendhilfemaßnahmen sind ein viel breiteres Feld als zunächst angenommen. Und viele Maßnahmen und Platzierungen sind sinnvoll und tun den betroffenen Minderjährigen gut. Dieses Spannungsfeld hat national und international zu einem komplizierten Regelungsgefüge geführt. Dieses Gefüge besser verständlich und handhabbar zu machen, haben sich die jetzt veröffentlichten Eckpunkte zur Aufgabe gemacht. Sie benennen klar den gesetzlichen und fachlichen Rahmen für die Durchführung von Jugendhilfe im Ausland. Damit möchten sie dazu beitragen, dass der Aufenthalt für die betroffenen Jugendlichen gelingen kann.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Der Internationale Sozialdienst ist deutsches Mitglied des "International Social Service" und Arbeitsfeld I im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der ISD bearbeitet Fälle mit Auslandsbezug und berät bundesweit kostenfrei die Träger der Sozialarbeit, Behörden, Gerichte, Rechtsanwälte und Privatpersonen. Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Weitere Informationen zum ISD und seiner Arbeit unter www.issger.de.

Diese rechtlichen Neuregelungen greifen die fachliche Debatte der letzten Jahrzehnte auf. Sie beinhalten insbesondere die Stärkung der Steuerungsverantwortung des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, die Notwendigkeit sich selbst ein Bild vor Ort zu machen sowie die Einbeziehung der erlaubniserteilenden Behörde. In der Praxis ist die Umsetzung dieser Regelungen nach wie vor eine Herausforderung. Dementsprechend greift das jetzt vorliegende Papier diese nationalen wie internationalen Neuregelungen auf und stellt die einzelnen notwendigen Handlungsschritte dar. Es zeigt auch sich neu stellende Fragen auf und bietet Lösungsansätze für den praktischen Umgang, auch wenn deren Beantwortung international zum großen Teil noch aussteht.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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