15.03.2022

Anhörung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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(hib/PK) Zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) mit den künftig geltenden Regelungen für die Eindämmung des Coronavirus soll am kommenden Montag (14. März) eine Expertenanhörung stattfinden. Darauf hat sich der Gesundheitsausschuss am Freitag in einer Sondersitzung mehrheitlich verständigt.

Mit der Änderung des IfSG soll festgelegt werden, welche Schutzvorkehrungen die Länder künftig treffen können, wenn ab dem 19. März die bisherige Rechtsgrundlage entfällt. Der Gesetzentwurf (20/958) der Koalitionsfraktionen soll bereits am kommenden Freitag (18. März) im Bundestag verabschiedet werden.

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