Keine Fälle von Kreditmissbrauch bei Corona-Hilfen bekannt
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(hib/EMU) Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Unternehmen das Schutzschirmverfahren missbrauchen, um sich bestehender Kreditverpflichtungen zu entledigen. Das geht aus einer Antwort (20/8176) auf eine Kleine Anfrage (20/7784) der Fraktion Die Linke hervor. Die Abgeordneten hatten gefragt, in wie vielen Fällen Unternehmen, denen während der Corona-Pandemie Kredite gewährt wurden, ein Schutzschirmverfahren oder eine Insolvenz angemeldet haben und die Kredite dementsprechend nicht zurückzahlen konnten.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, dass für ein Schutzschirmverfahren lediglich der Nachweis notwendig sei, dass binnen 24 Monaten eine Zahlungsunfähigkeit drohe. Sie fragen deshalb, wie die Bundesregierung die Gefahr einschätzt, dass Schutzschirmverfahren von Unternehmen missbraucht werden, um sich der Kreditverpflichtungen zu entledigen. Die Bundesregierung schreibt in der Antwort, dass sie keinen diesbezüglichen Trend erkennen könne.
Die Frage der Linksfraktion, welche Mittel Bund und Länder Unternehmen seit Ausbruch der Pandemie im Rahmen der Corona-Wirtschaftshilfen in Form von Krediten zur Verfügung gestellt haben, beantwortet die Bundesregierung in tabellarischer Form.
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