31.01.2023

Schuljahr 2021/2022: Zahl der Wiederholerinnen und Wiederholer wieder gestiegen

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Nach veränderten Versetzungsregelungen im ersten Schuljahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2021/2022 wieder deutlich mehr Kinder und Jugendliche eine Klassenstufe wiederholt. Insgesamt betraf dies 155 800 Schülerinnen und Schüler, die entweder freiwillig wiederholten oder im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Das waren 62 700 oder 67 % mehr als im Schuljahr 2020/2021 und 12 200 (8 %) mehr als im Schuljahr 2019/2020, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.

Damit stieg die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 1,4 % im Schuljahr 2020/2021 auf 2,4 % im vergangenen Schuljahr. Der Anteil war auch geringfügig höher als im Schuljahr 2019/2020 (Quote: 2,3 %), als die coronabedingten Versetzungsregeln noch nicht zum Tragen gekommen waren. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden im Zuge der Pandemie in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

Mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (58 %), die im Schuljahr 2021/2022 die Klassenstufe wiederholten, waren männlich, 42 % waren weiblich. Entsprechend fällt auch die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer je nach Geschlecht unterschiedlich aus: Zuletzt waren 2,8 % der männlichen Schüler Wiederholer, bei den Schülerinnen betrug der Anteil 2,1 %.

Quote in allen Bundesländern außer Bremen gestiegen

In 15 der 16 Bundesländer nahm der Anteil der Wiederholerinnen und Wiederholer an der Schülerschaft im Vergleich zum Schuljahr 2020/2021 zu. Einzige Ausnahme war Bremen, wo die Quote von 1,7 % auf 1,5 % zurückging. Am höchsten war der Anteil der Wiederholerinnen und Wiederholer mit 5 % in Mecklenburg-Vorpommern – 5 800 Kinder und Jugendliche wiederholten hier die Klasse. Am niedrigsten war die Quote in Berlin mit 1,2 % (3 700 Wiederholerinnen und Wiederholer). Die Versetzung wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

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