Auswirkungen von COVID-19 auf nicht freiheitsentziehenden Sanktionen und Maßnahmen
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Das Projekt wurden zwischen März 2021 und Januar 2022 durchgeführt. Grundlage der Studienergebnisse sind nationale Berichte von Sachverständigen aus 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in zwei europäischen Ländern durch halbstrukturierte Interviews und Fragebögen mit Vertreter:innen aus Justizvollzugsanstalten und der Bewährungshilfe ergänzt worden.
In den ausgewählten europäischen Ländern wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl an Inhaftierten im Justizvollzug zu verringern und damit das Infektionsrisiko zu reduzieren: z.B. Kontaktreduzierung durch Aussetzung von Besuchen und Arbeit/Ausbildung, Aussetzung der Vollstreckung, vorzeitige Entlassung, Aussetzung der Freiheitsstrafe, Begnadigungen. Weiterhin führt der Bericht aus, welche technologischen Unterstützungen in den Ländern implementiert worden sind (z.B. Videokonferenzen, Telefonate, elektronisch überwachter Hausarrest).
Für die Bewährungshilfe kommen die Autor:innen der Studie zum Ergebnis, dass trotz Einführung technologischer Hilfsmittel ein persönlicher Kontakt zwischen den Bewährungshelfer:innen und den Proband:innen unverzichtbar gewesen ist. Gerade die persönliche Beziehungsgestaltung und Unterstützung sei für die Rehabilitierung ein zentraler und wichtiger Aspekt.
Eine weitere Erkenntnis der Studie ist, dass europaweit trotz gesunkener Belegungsquoten in den Justizvollzugsanstalten kein Anstieg in der registrierten Kriminalitätsrate zu verzeichnen ist.“
Quelle: DBH
www.praeventionstag.de
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