22.09.2018

Präventionspolitik (12)

Weitere News
zu dem Thema

  • Beschlüsse der Bundesregierung (www)

  • Aktuelles aus dem Bundestag:

    • Gewalt gegen Einsatzkräfte (hib 649/2018)
      Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung 2.182 Einsatzkräfte "Opfer von vollendeten Delikten der Gewaltkriminalität im Zusammenhang mit ihrer Berufs-/Dienstausübung" geworden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/4016) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3607) weiter hervorgeht, lag diese Zahl im Jahr 2016 bei 2.473 und im Jahr 2015 bei 2.061, nachdem sie von 1.673 im Jahr 2013 auf 2.178 im Jahr 2014 gestiegen war. Nicht enthalten ist den Angaben zufolge die Anzahl der Einsatzkräfte, die Opfer von einfacher Körperverletzung wurden.

    • Situation obdachloser Frauen (hib 659/2018)
      Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) waren 2016 rund 100.000 Frauen in Deutschland wohnungslos. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4158) auf eine Kleine Anfrage (19/3888) der Fraktion Die Linke. Die Regierung betont darin, selber über keine Daten und hinreichenden Erkenntnisse über die geschlechtsspezifischen Formen der Wohnungslosigkeit zu verfügen. Sie habe aber den Bedarf erkannt, "Wohnungslosigkeit in Gänze besser zu erforschen, und berücksichtigt dabei auch geschlechtsspezifische Aspekte". Deshalb fördere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit September 2017 ein entsprechendes Forschungsprojekt, das im Frühjahr 2019 seine Ergebnisse vorstellen soll, so die Regierung weiter. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen sind demnach bisher nicht geplant.

    • Mafiakriminalität in Deutschland (hib 650/2018)
      Die Zahl mutmaßlicher Mitglieder von Gruppierungen der sogenannten Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) in der Bundesrepublik ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland" (19/3801). Danach werden derzeitigen Erkenntnissen zufolge 585 Personen als mutmaßliche Mitglieder IOK-Gruppierungen zugerechnet. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, geht das Bundeskriminalamt aktuell von 344 mutmaßlichen Mitgliedern der Ndrangheta sowie von 89 mutmaßlichen Mitgliedern der Cosa Nostra aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Die Zahl der in Deutschland wohnhaften oder sich dauerhaft aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Camorra belief sich den Angaben zufolge "zuletzt (2017)" auf 87.

    • Löschung kinderpornografischer Inhalte (hib 664/2018)
      Die Bundesregierung hat einen Bericht über die 2017 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Neben diesen Maßnahmen würden weitere Bemühungen und Projekte skizziert, die ebenfalls auf eine Reduzierung der Verfügbarkeit entsprechender Dateien abzielen, schreibt sie in der Unterrichtung des Bundestages (19/4175). Dabei sollte allerdings immer bedacht werden, dass es neben den gemeldeten Inhalten beziehungsweise Internetseiten keine seriöse Schätzung über die gesamte Anzahl von Missbrauchsdarstellungen im World Wide Web gibt. Dem Bericht zufolge wurden 2017 insgesamt 5.977 (2016: 2.721) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im Sinne des Paragrafen 184b des Strafgesetzbuches im WWW (In- und Ausland) durch das BKA und die Beschwerdestellen statistisch erfasst. Die Löschung der im Inland gehosteten Inhalte gelinge in der Regel schneller als die Löschung der im Ausland gehosteten Inhalte, da die Anzahl der Verfahrensschritte geringer sei. So seien 60 Prozent (582) aller Inhalte in Deutschland spätestens nach zwei Tagen gelöscht worden. Nach einer Woche seien 97 Prozent (935) aller Inhalte gelöscht gewesen. Dabei habe der durchschnittliche Verfügbarkeitszeitraum bei 2,01 Tagen gelegen. Ursächlich für die nach einer Woche noch verbliebenen Inhalte (3 Prozent) seien auch 2017 der temporäre Verzicht auf Löschungen aus ermittlungstaktischen Gründen sowie technische und/oder organisatorische Probleme einzelner Provider bei der Umsetzung der Löschungsersuchen gewesen. Hintergrund des Berichts ist die Entschließung des Bundestages vom 1. Dezember 2011, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, dem Parlament jährlich die Ergebnisse der Löschbemühungen zu übermitteln.

    • Keine Erkenntnisse über Friedensrichter (hib 657/2018)
      Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sogenannte Friedensrichter und deren Urteile vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren seien die Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4171) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3885). In der Antwort wird auf den Bericht des Bundesjustizministeriums "Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? - Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen" aus dem Jahr 2014 verwiesen (abrufbar unter www.bmjv.de). Bereits darin sei festgestellt worden, dass in Abwesenheit gerichtsförmiger oder mit formaler Macht ausgestatteter Strukturen nicht von Urteilen gesprochen werden kann. Die Abgeordneten hatten unter anderem nach der Zahl von Friedensrichtern gefragt und wollten wissen, wie viele von diesen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Clans stehen.

Ein Service des deutschen Präventionstages.
www.praeventionstag.de

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