10.12.2023

Angriffe auf Parteirepräsentanten und -mitglieder

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(hib/STO) Angriffe auf Repräsentanten und Mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien sind Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9514) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/9172). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität für das erste Halbjahr 2023 insgesamt 24 Körperverletzungsdelikte mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. 

Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 14 Fällen von Körperverletzung und in fünf Fällen von gefährlicher Körperverletzung betroffen, Vertreter der Linken in zwei Fällen von Körperverletzung und in einem Fall von gefährlicher Körperverletzung sowie Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in je einem Fall von Körperverletzung und von gefährlicher Körperverletzung. 

Zugleich wurden in den Kategorien Sachbeschädigungen sowie Eigentums-, Brandstiftungs- und Diebstahldelikte in der ersten Jahreshälfte laut Vorlage 21 Fälle registriert, die sich gegen Repräsentanten beziehungsweise -mitglieder der im Bundestag vertretenen Parteien richteten. Betroffen waren davon in zwölf Fällen AfD-Vertreter, in sechs Fällen SPD-Vertreter, in zwei Fällen CDU-Vertreter sowie in einem Fall ein Linken-Mitglied, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. 

Nicht mitgerechnet sind dabei Straftaten, die sich gegen Parteigebäude oder -einrichtungen richteten. Hier gab es zwischen Anfang Januar und Ende Juni 2023 den Angaben zufolge insgesamt 292 Sachbeschädigungen, von denen 131 auf Parteigebäude oder -einrichtungen der Grünen entfielen, Die SPD war davon in 65 Fällen betroffen, die AfD in 41 Fällen, Die Linke in 28 Fällen und die CDU in 20 Fällen. Bei der FDP waren es acht Fälle und bei der CSU ein Fall. 

Zudem wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 62 Bedrohungen von Parteirepräsentanten beziehungsweise -mitgliedern gemeldet, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Davon richteten sich 20 gegen Grünen-Vertreter, zwölf gegen Vertreter der SPD und elf gegen AfD-Vertreter; siebenmal waren CDU-Vertreter von Bedrohungen betroffen, fünfmal Linken-Vertreter, viermal Vertreter der FDP und einmal ein CSU-Repräsentant beziehungsweise -Mitglied. 

Die Zahl der im genannten Zeitraum registrierten Beleidigungs- und Verleumdungsdelikte beläuft sich laut Vorlage auf 234. In 74 Fällen richteten sie sich gegen Repräsentanten beziehungsweise Mitglieder der Grünen, in 49 Fällen gegen solche der FDP, in 40 Fällen gegen AfD-Vertreter und in 38 Fällen gegen Vertreter der SPD. Vertreter der CDU waren den Angaben zufolge in 18 Fällen betroffen, Vertreter der Linken in 14 Fällen und Vertreter der CSU in neun Fällen.

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