Bundesregierung nennt Einzelheiten zu Verurteilungen
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(hib/DES) Insgesamt 124 Personen sind im Jahr 2021 in Deutschland wegen Mordes (Paragraf 211 StGB) verurteilt worden - etwa 55 Prozent von ihnen Deutsche. Dies antwortet die Bundesregierung (20/7061) auf eine Kleine Anfrage (20/6811) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten haben darin „Einzelheiten zu Verurteilungen nach ausgewählten Delikten aus dem 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches“ erfragt. Insbesondere ging es um die Zahl der Verurteilten und deren Staatsangehörigkeit.
Im Jahr 2021 seien etwa wegen Totschlags (Paragraf 212 StGB) 310 Personen (45,16 Prozent davon Nicht-Deutsche), wegen Körperverletzung (Paragraf 223 StGB) 29.888 Personen (34,87 Prozent davon Nicht-Deutsche) und wegen gefährlicher Körperverletzung (Paragraf 224 StGB) 16.604 Personen (38,56 Prozent davon Nicht-Deutsche) verurteilt worden.
Die Bundesregierung merkt in ihrer Vorbemerkung an, dass ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung „der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit derjenigen der deutschen Wohnbevölkerung“ aufgrund einer Vielzahl von Faktoren wie der „unterschiedlichen sozio-strukturellen Zusammensetzung (Alter-, Geschlechts- und Sozialstruktur)“ nicht möglich sei.
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