20.05.2024

Gesundheitswesen im Katastrophenfall

Aktuelles aus dem Deutschen Bundestag

Das Gesundheitswesen muss nach Ansicht der Bundesregierung für große Katastrophen und militärische Konflikte besser aufgestellt werden. Mit dem in Planung befindlichen Gesundheitssicherstellungsgesetz sollen unter anderem die strategische Patientensteuerung, die Bevorratung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie regelmäßige Ernstfallübungen sichergestellt werden, wie es in der Antwort (20/11280) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/11052) der Unionsfraktion heißt.

In einem Zivilschutzfall solle die Versorgung einer sehr großen Zahl von Patienten in einem Ausmaß ermöglicht werden, das mit der Auslastung des Gesundheitssystems in Friedenszeiten nicht vergleichbar sei. Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) gehöre dabei zu den Akteuren, die im Bereich des zivilmilitärischen Krisenmanagements von Bedeutung seien. Auch für die Planung möglicher personeller Verstärkungen in einem Zivilschutzfall erscheine es sinnvoll, den ÖGD einzubeziehen.

In einem bewaffneten militärischen Konflikt ist den Angaben zufolge der Sanitätsdienst der Bundeswehr für die Unterstützung der Streitkräfte verantwortlich und folge hierbei den geltenden Vorgaben des nationalen Rechts einschließlich des humanitären Völkerrechts. 

Die Strukturreform habe zum Ziel, dass die Gesundheitsversorgung der Bundeswehr ihren Aufgaben auch unter den Bedingungen von Landes- und Bündnisverteidigung nachkommen könne. Ihre unterstützende Rolle als Partner des zivilen Gesundheitswesens werde sie weiter erfüllen.

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