Neuregelung zu Kinderehen noch in der Diskussion
(hib/SCR) Die Bundesregierung hat sich noch keine abschließende Meinung dazu gebildet, wie sie die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Aufhebung von Kinderehen umsetzen will. Der Diskussionsprozess hierzu sei noch nicht abgeschlossen, schreibt sie in einer Antwort (20/10326) auf zahlreiche Fragen zu dem Thema in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10184).
Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende März 2023 eine Regelung im 2017 verabschiedeten Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu verabschieden.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/02/ls20230201_1bvl000718.html
www.praeventionstag.de
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