Statistik zu Asylbewerbern als Tatverdächtige
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(hib/STO) Statistische Angaben zu aufgeklärten versuchten oder vollendeten Straftaten, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ermittelt wurde, beinhaltet die Antwort der Bundesregierung (20/6682) auf einen Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6434). Danach kam es im vergangenen Jahr in Deutschland laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu 222.529 solcher „Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asylverfahrens- und das Freizügigkeitsgesetz/EU“.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, beruht die PKS auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. „Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach wurde bei der genannten Zahl der Begriff des Tatverdächtigen „im Sinne der PKS zugrunde gelegt“.
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