„Gruppenvergewaltigungen“ in den Jahren 2019 bis 2023
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(hib/STO) Im vergangenen Jahr ist es in Deutschland nach Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) laut Bundesregierung zu 761 sogenannten Gruppenvergewaltigungen gekommen nach 789 im Vorjahr und 677 im Jahr 2021. Im Jahr 2020 lag diese Zahl bei 704 und im Jahr 2019 bei 710, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/11603) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11470) weiter hervorgeht. Danach betrug der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Jahren 2019 und 2022 jeweils 50 Prozent, während er im Jahr 2020 bei 46 Prozent lag, im Jahr 2021 bei 47 Prozent und im Jahr 2023 bei 48 Prozent,
Die genannten Zahlen entstammen den Angaben zufolge Sonderauswertungen der PKS, bei denen der Straftatenschlüssel „Vergewaltigung Paragraf 177 Absätze 6, 7, 8 Strafgesetzbuch“ kombiniert mit dem Filter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“ genutzt wurde. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, beruht die PKS auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. „Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten“, heißt es in der Vorlage weiter.
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