Wohnungslosigkeit soll bis 2030 überwunden werden
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Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten wollen gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies sieht der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/11200) vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor. Darin heißt es, in Deutschland sowie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern sei Wohnungsknappheit sowie Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem. Insbesondere im Segment für geringe Einkommen fehle es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sei ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. Der Aktionsplan soll nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen.
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird die Bundesregierung als gemeinsames Dach ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit einrichten. In dem Nationalen Forum werden Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sowie interessierte Institutionen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Auf Bundesebene soll zudem beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet werden. Damit werde das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren. Der Lenkungskreis des Nationalen Forums Wohnungslosigkeit soll über Jahresprogramme beraten, die sich aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und den Beiträgen der beteiligten Akteure ergeben.
Nur wenn es gelinge, wohnungslose Menschen wieder zu Teilnehmern am Wohnungsmarkt zu machen und sie dauerhaft mit Wohnraum zu versorgen, ist nach Überzeugung der Bundesregierung die Überwindung von Wohnungslosigkeit möglich. Alle angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen vom Wohnungsbau bis zur Akquise von Wohnungen müssten dazu beitragen. Bund, Länder und Kommunen sollen prüfen, ob die Bestimmungen ihrer Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtige. Als wichtiger Bestandteil der lokalen Hilfe- und Unterstützungssysteme werden spezialisierte Präventionsstellen genannt - wie zum Beispiel kommunale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, die es bereits in zahlreichen Kommunen gebe. Mit Wohngeld und anderen Leistungen würden zudem Maßnahmen der frühen Prävention bestehen.
Die Zahl der Wohnungslosen ist in der Vergangenheit unter anderem wegen des Ukraine-Krieges stark gestiegen. Wurden 2022 noch 178.000 Personen registriert, die in einer Unterkunft untergebracht worden waren, so stieg deren Zahl 2023 auf 372.000. Die Zahl der Personen ohne Unterkunft wird auf 86.700 geschätzt. Zu den Ursachen der Wohnungslosigkeit heißt es, insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten in Metropolregionen seien wohnungs- und obdachlose Menschen noch stärkerer Konkurrenz zu anderen Interessenten für eine bezahlbare Wohnung ausgesetzt. Hinzu komme die aktuell schwierige Lage beim Wohnungsneubau infolge des Fachkräftemangels, wegen Preissteigerungen und wegen der sich daraus ergebenden hohen Finanzierungskosten. Für wohnungs- und obdachlose Menschen sowie für die sozialen Träger und Ämter sei es daher besonders schwierig, eine passende Wohnung zu finden.
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