29.04.2023

Aktualität der Sterbefallzahlen in Deutschland

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(hib/STO) Die Beobachtung des Sterblichkeitsgeschehens in Deutschland durch das Statistische Bundesamt soll nach dem Willen der Bundesregierung „gesetzlich verstetigt und die Aktualität der Sterbefallzahlen gesteigert und gesichert“ werden. Auf dieser Grundlage könne „systematisch und dauerhaft ein umfangreiches Sterbefallmonitoring erfolgen, das zum Beispiel Zusammenhänge mit Hitzewellen, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen erfasst und auffällige Verläufe aufzeigt“, heißt es in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen“ (20/6436). Regelungen im Infektionsschutzgesetz zur Lieferung von Sterbefalldaten der Standesämter an die Gesundheitsbehörden und über diese an das Robert Koch-Institut könnten damit entfallen.

Zudem soll mit dem Gesetz den Angaben zufolge „die Erfassung von Änderungen des Geschlechtseintrages zur Ermöglichung der Fortschreibung der Bevölkerungszahl nach allen Ausprägungen des Geschlechtseintrags“ geregelt werden. Ferner sollen die Leitungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen, die jederzeit vom Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.

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