14.09.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Klimabericht 2024 vorgelegt
(hib/MIS) Deutschlands Treibhausgasemissionen sind auch im Jahr 2023 weiter gesunken. Das Umweltbundesamt gibt in seiner aktuellen Schätzung für 2023 einen deutlichen Rückgang von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr 2022 an.Damit sanken die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr um 76 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente von 750 auf rund 674 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12760) der Bundesregierung zum Klimaschutzbericht 2024 hervor.

Deutschland könnte seine EU-Klimaziele verfehlen
(hib/MIS) Deutschland könnte seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) zwischen 2021 und 2030 verfehlen. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12450) der Bundesregierung zum Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen (ERK) festgestellte Überschreitung der Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung und Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen nach Artikel 8 der Europäischen hervor.

Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparaturbonus
(hib/SAS) Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

Auswertung von Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie
(hib/PK) Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Antwort (20/12748) auf eine Kleine Anfrage (20/12551) der AfD-Fraktion zur Rolle des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Gerichtsverfahren über die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen oder verhängter Bußgelder während der Corona-Pandemie. Demnach werten die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Behörden Gerichtsentscheidungen über die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen oder verhängte Bußgelder, die sich auf Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Sars-CoV-2-Virus stützen, sowie Gerichtsentscheidungen über die Rechtmäßigkeit dieser Verordnungen aus, soweit dies geboten ist.

Koalition will Asyl- und Aufenthaltsrecht ändern
(hib/STO) Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“
(hib/STO) Der Bundestag debattiert am Donnerstag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“ (20/12806). Die Vorlage enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen Sicherheitspakets, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Danach sollen mit dem Gesetzentwurf neue Befugnisse für den biometrischen Internetabgleich, die automatisierte Datenanalyse, Anfragen des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie Waffenverbotszonen geschaffen werden.

Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung
(hib/PK) Die Bundesregierung hat sich in ihrer Antwort (20/12756) auf eine Kleine Anfrage (20/12581) der Unionsfraktion zum Stand der Umsetzung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geäußert. Um die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln kurz- und langfristig zu stärken, enthalte das Gesetz viele Regelungen zu Festbeträgen und Rabattverträgen sowie weitere Regelungen mit einem Schwerpunkt auf der Verfügbarkeit von Kinderarzneimitteln. Der GKV-Spitzenverband habe dem Bundesgesundheitsministerium bis zum 31. Dezember 2025 einen Bericht zur Umsetzung der durch das ALBVVG eingeführten, der Verbesserung der Arzneimittelversorgung dienenden Regelungen vorzulegen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe dem Ministerium ebenfalls bis Ende 2025 einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich die durch das ALBVVG eingeführten Änderungen auf die Versorgungslage mit Arzneimitteln ausgewirkt haben. Die Ergebnisse der Evaluation blieben abzuwarten.

 

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