28.12.2024

Aktuelle Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag

Rund 40 Prozent der Menschen engagieren sich freiwillig
(hib/CHE) Die Bundesregierung verfolgt auch weiter das Ziel, freiwilliges Engagement auf allen Ebenen zu fördern. Das betont sie in ihrer Engagementstrategie, die nun als Unterrichtung (20/14121) vorliegt. „Das übergreifende Ziel, freiwilliges, auf die Werte der Verfassung ausgerichtetes Engagement für alle zu ermöglichen und dieses durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern und zu stärken, kann nur dann erreicht werden, wenn alle Akteurinnen und Akteure in gemeinsamer, aber dennoch unterschiedlicher Verantwortung in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich darin mitwirken“, schreibt die Regierung darin. In Deutschland sind laut Bericht rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig engagiert, das sind 39,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren. Das Engagement hat sich seit 1999 positiv entwickelt: Die Engagementquote ist ausgehend von 30,9 Prozent im Jahr 1999 zunächst recht konstant geblieben mit ähnlich hohen Engagementquoten im Jahr 2004 mit 32,7 Prozent und 2009 mit 31,9 Prozent. Im Jahr 2014 stieg die Quote an auf 40,0 Prozent. Seitdem ist die Engagementquote konstant auf einem hohen Niveau mit zuletzt 39,7 Prozent im Jahr 2019 geblieben.

Armut im ländlichen Raum
(hib/CHE) Armut in ländlichen Räumen wird durch das Phänomen der „Mobilitätsarmut“ in besonderer, nur in ländlichen Räumen anzutreffender Weise verschärft. Menschen in ländlichen Räumen sind für viele Praktiken und Tätigkeiten des alltäglichen Lebens auf ein Auto angewiesen. Diese Ergebnisse von Auswertungen des Thünen-Instituts zitiert die Bundesregierung in einer Antwort (20/14107) auf eine Kleine Anfrage (20/13869) der Gruppe Die Linke. Demnach verwies das Thünen-Institut auch darauf, dass in Ostdeutschland viele Regionen in besonderer Weise davon betroffen seien, weil im Zuge der Schrumpfungsprozesse nach 1990 Teile der Infrastruktur (Nahversorgung, soziale und behördliche Infrastruktur, ÖPNV) ausgedünnt wurden. Auch durch selektive Abwanderung von jüngeren, gut ausgebildeten Menschen werde Armut auf dem Land verschärft. In der Antwort erläutert die Regierung ferner einige Ansätze, um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen. „Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer regionalen Wirtschafts- und Strukturpolitik einen gesamtdeutschen Ansatz. Sie intensiviert den regelmäßigen Austausch mit den Kommunen mit dem Ziel einer kommunalfreundlichen Gesetzgebung des Bundes, die den Handlungsspielraum der kommunalen Selbstverwaltung bewahrt. Diesem Ziel dient auch der Gleichwertigkeits-Check, der im Rahmen von Gesetzgebungsvorhaben angewendet wird, um die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf die Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen und auf die Handlungsfähigkeit von Kommunen zu prüfen. Mit der dezentralen Ansiedlung von Bundesbehörden und Forschungseinrichtungen bringt der Bund qualifizierte Arbeitsplätze in strukturschwache Regionen und setzt damit positive Impulse für die Wirtschafts- und Infrastruktur vor Ort. Unter anderem wird die Bundesregierung 5.000 neue Arbeitsplätze bis zum Jahr 2028 in den vom Strukturwandel betroffenen Kohlerevieren einrichten.“

Definition politisch motivierter Hasspostings
(hib/STO) Eine Definition politisch motivierter Hasspostings enthält die Antwort der Bundesregierung (20/14096) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13853). Danach ist der Begriff „Hassbotschaft“ im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht einheitlich definiert, während unter einem Hassposting ein Beitrag verstanden wird, der im oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird. Politisch motivierten Hasspostings werden den Angaben zufolge solche Straftaten zugerechnet, „die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese gegen eine Person, Personengruppe oder Institution wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements gerichtet sind beziehungsweise aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbildes begangen werden“. Diese Definition sei bundesweit einheitlich, führt die Bundesregierung weiter aus.

Todesfälle in Folge polizeilichen Schusswaffengebrauchs
(hib/STO) Todesfälle in Folge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14095) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13861). Danach kam laut der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) seit dem 1. Januar 2023 „eine Person in Folge eines polizeilichen Schusswaffengebrauchs im Zuge der Abwehr eines Angriffs auf Beamtinnen oder Beamte der Bundespolizei zu Tode“. Dieser polizeiliche Schusswaffengebrauch erfolgte den Angaben zufolge im Jahr 2024 in Lauf an der Pegnitz in Bayern im Zuge einer polizeilichen Kontrollmaßnahme.  mehr

Zwei Milliarden Euro für Ernährungssicherung
(hib/SAS) Trotz sinkender Haushaltsmittel für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge jährlich mehr als zwei Milliarden Euro in Projekte im Bereich der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung investiert. Das geht aus einer Antwort (20/14174) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13686) hervor.  mehr

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