Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten des Bundes
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(hib/STO) Als Unterrichtung (20/11990) durch den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, liegt dessen Tätigkeitsbericht über den Zeitraum vom 14. März 2024 bis zum 30. Juni dieses Jahres vor. Wie Grötsch darin ausführt, war er am 14. März vom Bundestag zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt worden und seit seinem Amtsantritt bis zur Berichtsabgabe etwas mehr als 100 Tage im Amt.
In dem Bericht informiert er unter anderem über seine Aufgaben und Arbeit sowie über erhaltene Eingaben, Beschwerden und Anregungen. Danach gehört es zu seiner Hauptaufgabe, Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes über dienstliche Missstände oder Probleme und Beschwerden und Anregungen von Bürgern über individuelles Fehlverhalten oder Defizite in der Arbeitsweise von Beschäftigten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag entgegenzunehmen und nachzugehen. Auch hat er der Vorlage zufolge dabei im Ergebnis zu untersuchen, ob sich aus den Schilderungen Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen bezogen auf die Polizeibehörden des Bundes ergeben und darüber dem Bundestag „insbesondere auch im Hinblick auf gesetzgeberische Schlussfolgerungen“ zu berichten.
Damit hätten sowohl Bürger als auch Beschäftigte der Polizeibehörden des Bundes die Möglichkeit, Hinweise auf Fehlverhalten oder mögliche Missstände von ihm untersuchen und bewerten zu lassen, heißt es in dem Bericht weiter. Danach ist der Polizeibeauftragte „unabhängig, vollständig weisungsungebunden und außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizeibehörden des Bundes tätig“. Dieses „neue niedrigschwellige Instrument“ trete ergänzend neben Verwaltungsermittlungen und Maßnahmen im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie Rechtsweg und gerichtlichen Verfahren. Es gebe damit die Option, „Sachverhalte und Vorfälle mit Blick auf ihre gesellschaftliche und politische Dimension zu bewerten und für zusätzliche Transparenz zu sorgen“.
Wie aus dem Bericht ferner hervorgeht, erreichten den Polizeibeauftragten mit Stand vom 24. Juni insgesamt 109 Eingaben von Bürgern und 24 Eingaben von Beschäftigten der Polizeibehörden. Er sei in den ersten 100 Tagen seiner Amtszeit von etlichen Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes um Unterstützung gebeten worden, führt der Beauftragte dazu aus. Hier zeichne sich schon jetzt eine große Bandbreite an Themen ab „wie Sachverhalte im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Beschwerden über - aus Sicht der Beschäftigten - ungerechtfertigte Disziplinarmaßnahmen, Beschwerden über die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in der Probezeit, über Arbeitsbedingungen sowie zu Mobbingvorwürfen im Dienst“.
Bei den 109 Anliegen, mit denen sich Bürger an den Beauftragten wandten, gab es den Angaben zufolge Beschwerden über unangemessenes Verhalten von Polizeibeamten bei polizeilichen Maßnahmen. Diese könnten „neben einer persönlichen Betroffenheit im Einzelfall Anhaltspunkte für strukturelle Mängel oder Fehlentwicklungen, bezogen auf die Polizeibehörden des Bundes, sein“ wie Beschwerden über polizeiliche Kontrollen von Menschen allein aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale.
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