„Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben
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(hib/STO) „Täter-Opfer-Verhältnisse“ bei Straftaten gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Deutschen und Nichtdeutschen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/6329) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6105). Danach wurden im Jahr 2022 in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) insgesamt 401 aufgeklärte Fälle von „Straftaten gegen das Leben“ erfasst , bei denen das Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und mindestens ein Tatverdächtiger eine ausländische Staatsangehörigkeit. Zugleich wurden den Angaben zufolge 273 aufgeklärte Fälle solcher Straftaten registriert, bei denen das Opfer eine ausländische und mindestens ein Tatverdächtiger eine deutsche Staatsangehörigkeit hatte.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2022 insgesamt 11.100 aufgeklärte Fälle von „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ erfasst, bei der das Opfer die deutsche Staatsangehörigkeit hatte und mindestens ein Tatverdächtiger mit ausländischer Staatsangehörigkeit beteiligt war. Daneben wurden laut Vorlage 3.349 aufgeklärte Fälle solcher Straftaten verzeichnet, bei denen das Opfer eine ausländische Staatsangehörigkeit hatte und mindestens ein Tatverdächtiger mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt war.
Dazu führt die Bundesregierung aus, dass die Anzahl der Straftaten keinen Rückschluss auf die Anzahl der Tatverdächtigen erlaube, weil diese mehrere Straftaten begangen haben können.
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