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Besserer Schutz von Personen, die dem Gemeinwohl dienen
(hib/SCR) Die Bundesregierung will Vollstreckungsbeamte, Rettungskräfte und weiterer Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, besser schützen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/12950) vorgelegt, der entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch vorsieht. Ferner will die Bundesregierung mit dem Entwurf dafür sorgen, dass Vollzugskräfte des Bundes rechtssicher Elektroschockpistolen beziehungsweise Taser einsetzen können. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, „immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Natur“ werden. Neben Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr werden auch Medienschaffende und ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe als Betroffene solcher Angriffe genannt. Aus Sicht der Bundesregierung können solche Angriffe „gravierende Auswirkungen“ haben, nicht nur für die angegriffenen Personen, sondern auch für die „Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens“. „Denn dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, steht zu befürchten, dass sie sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken“, heißt es weiter.
Stärker Hilfestrukturen für Opfer sexueller Gewalt
(hib/CHE) Die Bundesregierung möchte von sexueller Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche besser unterstützen. Sie hat deshalb den Entwurf eines Gesetzes (20/13183) zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt. „Die Daten der jährlichen PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann“, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. „Die PKS weist 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung mit insgesamt 4.336 Opfern aus. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch. Insgesamt weist die PKS hier 18.497 Opfer aus, 75,6 Prozent davon waren weiblich. 16.291 Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahren alt, 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre“, erläutert die Bundesregierung.
Straftaten gegen Parteirepräsentanten und -mitglieder
(hib/STO) Über Gewaltdelikte und weitere Straftaten gegen Repräsentanten und Mitglieder von Parteien in der ersten Hälfte des laufenden Jahres berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13124) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12714). Danach wurden laut dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität im ersten Halbjahr 2024 mit Blick auf Gewaltdelikte zum Nachteil von Parteirepräsentanten 84 Straftaten gemeldet, nachdem es im entsprechenden Vorjahreszeitraum (erstes Halbjahr 2023) noch 27 Gewaltdelikte waren. Die in der ersten Hälfte 2024 gemeldeten Gewaltdelikte gegen Parteirepräsentanten oder -mitglieder richteten sich in 48 Fällen gegen Vertreter der AfD und in 13 Fällen gegen Vertreter der Grünen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. In je fünf Fällen waren den Angaben zufolge Vertreter der CDU und der Linken betroffen, in drei Fällen Vertreter der SPD und in einem Fall ein Vertreter der CSU.
Gewaltdelikte am Düsseldorfer Hauptbahnhof
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf den Düsseldorfer Hauptbahnhof durch die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13143) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12799). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in Bezug auf den Düsseldorfer Hauptbahnhof 244 Gewaltdelikte, 13 Sexualdelikte, neun Waffendelikte, 557 Eigentumsdelikte und 107 Betäubungsmitteldelikte registriert.
Gewaltdelikte am Hauptbahnhof Dortmund
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf den Hauptbahnhof Dortmund durch die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13134) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12801). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in Bezug auf Dortmunds Hauptbahnhof 401 Gewaltdelikte, 26 Sexualdelikte. 15 Waffendelikte, 687 Eigentumsdelikte und 269 Betäubungsmitteldelikte registriert.
Gewaltdelikte am Kölner Hauptbahnhof
(hib/STO) Über die Zahl der in Bezug auf den Kölner Hauptbahnhof durch die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2024 erfassten Gewaltdelikte und weiteren Straftaten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13133) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12798). Danach hat die Bundespolizei laut vorläufigen Daten ihrer Polizeilichen Eingangsstatistik in den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres in Bezug auf den Kölner Hauptbahnhof 337 Gewaltdelikte, 26 Sexualdelikte, zwölf Waffendelikte, 1.408 Eigentumsdelikte und 144 Betäubungsmitteldelikte registriert
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