Experten für vereinfachte Abgabe von Medizinalcannabis
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(hib/PK) In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses haben sich Experten mit Anträgen der Opposition zum Umgang mit Cannabis geäußert. Dabei vertraten Sachverständige die Auffassung, dass der Zugang zu Medizinalcannabis vereinfacht werden sollte. Zugleich befürworteten Fachleute eine Entkriminalisierung von Cannabis, allerdings bevorzugt als Übergang hin zu einer umfassenden Legalisierung von Cannabis. Die Sachverständigen äußerten sich am 15.03.2023 in der Anhörung des Ausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/5561) eine bessere Versorgung von Patienten mit Cannabisarzneimitteln. Eine Herausforderung seien die hohen administrativen Hürden bei den Genehmigungsverfahren in den gesetzlichen Krankenkassen in Verbindung mit den Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst.
Die Linksfraktion will mit einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eine Entkriminalisierung von Cannabis erreichen. Die rechtlichen und sozialen Konsequenzen der Kriminalisierung seien für die Betroffenen beträchtlich, heißt es in einem Gesetzentwurf (20/2579) der Fraktion. Die Abgeordneten schlagen vor, Volljährigen den Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis oder Cannabisharz zu erlauben.
Der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) forderte, den bürokratischen Zugang zu Medizinalcannabis zu vereinfachen. Nur etwa zwei Drittel der Anträge würden positiv beschieden, wobei hierfür in den meisten Fällen ein aufwendiges Widerspruchsverfahren durchlaufen werden müsse. Der VCA forderte zudem die Etablierung der cannabisbasierten Medizin in der medizinischen und pharmazeutischen Ausbildung, um fundierte Kenntnisse zu vermitteln und die Patientenversorgung zu verbessern.
Auch Johannes Horlemann von der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin ging im Ausschuss auf die fehlende Sachkenntnis unter Ärzten ein. Viele Patienten blieben von einer Cannabis-Therapie ausgeschlossen, weil ihr Arzt das nicht verordnen wolle oder sich damit nicht auskenne.
Der Strafrechtler und Kriminologe Robin Hofmann von der Universität Maastricht in den Niederlanden ging auf den Gesetzentwurf der Linksfraktion ein und erklärte, der Entwurf sei hinsichtlich der Legalisierung des Besitzes von 30 Gramm Cannabis zu Genusszwecken weder völker- noch europarechtskonform. Eine Reduzierung des Schwarzmarktes für Cannabis sei durch die Entkriminalisierung nicht zu erwarten. Eine konsequente Legalisierung sei einer Entkriminalisierung vorzuziehen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt im Grundsatz die Entkriminalisierung von Cannabis, hält den Antrag der Linksfraktion aber für zu vage. Der BDK forderte für den Fall einer Legalisierung, den gesamten Herstellungs- und Vertriebsprozess zu legalisieren und zu kontrollieren. Dass durch eine wie immer organisierte Abgabe von Cannabis der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden könnte, bezweifelt der BDK, wie in der Anhörung deutlich wurde. Dealer könnten ihre Drogen vermutlich immer billiger anbieten als offizielle Abgabestellen.
Der Deutsche Hanfverband (DHV) sprach sich für eine Entkriminalisierung aus und argumentierte, jedes Jahr gebe es rund 180.000 Strafverfahren wegen konsumbezogener Cannabisdelikte, mehr als 80 Prozent richteten sich gegen Konsumenten. Im Ausschuss schilderte ein DHV-Sprecher, dass ein solches Strafverfahren keine Kleinigkeit sei, sondern unter Umständen verbunden mit Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und einer erniedrigenden Leibesvisitation.
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