Gewalt gegen Einsatzkräfte
(hib/STO) „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ im Jahr 2021 im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/5431) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5178). Danach kam es 2021 in 25 Fällen zu versuchtem Mord an Polizeivollzugsbeamten und in einem Fall an einem Feuerwehrmann. Ferner wurden den Angaben zufolge zwei weibliche Mitglieder sonstiger Rettungsdienste Opfer vollendeten Totschlags sowie 30 Polizeivollzugsbeamte Opfer versuchten Totschlags.
Opfer einer vollendeten gefährlichen und schweren Körperverletzung wurden im selben Jahr 1.336 Polizeivollzugsbeamte, zwei Vollstreckungsbeamte des Zolls, 16 Feuerwehrleute und 84 Kräfte sonstiger Rettungsdienste, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Opfer einer versuchten gefährlichen und schweren Körperverletzung waren danach 1.716 Polizeivollzugsbeamte, 32 Feuerwehrleute und 69 Mitglieder sonstiger Rettungsdienste.
Darüber hinaus wurden laut Vorlage 1.789 Polizeivollzugsbeamte, vier Vollstreckungsbeamte des Zolls, 78 Feuerwehrleute und 441 Kräfte sonstiger Rettungsdienste im Jahr 2021 Opfer einer - vollendeten oder versuchten - vorsätzlichen einfachen Körperverletzung.
Die Angaben beruhen der Bundesregierung zufolge auf einer Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Dabei wurde eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt, wie die Bundesregierung erläutert. Die Angaben zu Polizeivollzugsbeamten umfassen der Vorlage zufolge sowohl Polizeibedienstete der Länder als auch des Bundes.
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